Fragen zur Erweiterung des Klasse A Führerscheins?

3 Antworten

Ein Sehtest ist zwei Jahre lang gültig, §12 FeV:

(7) Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

Der Sehtest, den du vor drei Jahren eingereicht hast, ist älter als zwei Jahre, muss somit neu gemacht werden.

Der Erste-Hilfe-Kurs ist lebenslang gültig, §76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
11a. § 19 (Weitergeltung von Bescheinigungen über Erste Hilfe)
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.

Da es sich bei dir um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis handelt, soll die Behörde auf das Beibringen eines Nachweises verzichten, §19 Abs 2 FeV:

Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.

Wieso fragst du nicht in deiner Fahrschule die können deine Papiere überprüfen und dir ne richtige Antwort geben statt der Vermutungen hier wo keiner genau bescheid weiß ohne den vollen background. Ich habe A offen und B zusammen gemacht und musste nur einmal seh und erste Hilfe test machen wahrscheinlich wird das bei mir die auch reichen. Garantie bekommst du von deiner Fahrschule


migebuff  24.01.2024, 22:52
Wieso fragst du nicht in deiner Fahrschule

Die Rechtslage ist eindeutig, die Fahrerlaubnisverordnung für jeden frei einsehbar, die Frage somit eindeutig beantwortbar.

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ich habe Ca. 20 Jahre nach meinem Autoführerschein die Klasse A gemacht, und ich musste weder Sehtest, noch Erste-Hilfe Schein vorlegen