Starker Preisanstieg Wasser Abrechnung Mietwohnung?


22.07.2024, 22:22

Anbei der relevante Teil der Abrechnungen


23.07.2024, 19:23

Kostenaufstellung 2023. Abrechnungszeitraum für Mieter 1.1.23 bis 31.5.23 , danach ausgezogen.

2 Antworten

Der Gaspreis ist im Jahr 2023 stark gestiegen. Da Warmwasser oft direkt über die Gasheizung erhitzt wird, dürfte die erhöhten Gaspreise die Warmwasserkosten nach oben getrieben haben, während die Heizkosten durch weniger Heizbedarf (mildere Temperaturen, verbesserte Dämmung, etc.) oder effizientere Nutzung der Heizung gesunken sein können.

Kontoführungsgebühren sind in der Regel keine umlagefähigen Betriebskosten. Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden können, sind im Betriebskostenkatalog der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgelistet.

Lasse am Besten die Abrechnung von einem Experten prüfen. Ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht kann hier hilfreich sein.


RingStarr 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 21:10

Danke, aber der Gaspreis ist doch bereits 2022 extrem gestiegen und dann wieder stark gesunken in 2023?

Unsere Heizkosten waren auf jeden Fall weit geringer in 2023 als in 2022 - sowohl die Gaskosten selbst als auch der tatsächliche Verbrauch:
2022 Grundkosten 2,31 und Verbr. Kosten 0,14
2023 Grundkosten 1,37 und Verbr. Kosten 0,09

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Kontoführungskosten sind nicht umlegbar.

Warmwasserkosten sind ja die Kosten der Erwärmung.

Die ergeben sich aus den Gesamtkosten der Warmwassererwärmung und des Gesamtverbrauchs Warmwasser.

Mit deinen Zahlen kann man wenig anfangen.

Stell doch mal die Abrechnung ein.


RingStarr 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 22:23

Danke - habe im ursprünglichen Beitrag Bilder ergänzt.

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anitari  23.07.2024, 08:52
@RingStarr

Die Kontokosten sind vermutlich die für das Kautionskonto, Aber auch die sind nicht umlegbar.

Die Warmwasserkosten sollen 2023 , laut Abrechnung, fast genau so hoch gewesen sein wie die Heizkosten.

Das wäre sehr ungewöhnlich bzw. ziemlich unwahrscheinlich. Im Schnitt machen die Warmwasserkosten ca. 10 % der Gesamtkosten der Heizungsanlage aus.

In deiner Abrechnung für 2023 sollen es aber etwa 45 % sein. Sehr ungewöhnlich.

Bei der Abrechnung muß ja noch die Aufstellung der Gesamtkosten der Heizungsanlage dabei sein.

2023 sind die Kosten, vor allem für Heizenergie, ja nochmal kräftig gestiegen. Da ist ein "Sprung" der Warmwasserkosten von etwa 4 € auf ca. 12 € pro m³ so ungewöhnlich nicht.

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RingStarr 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 19:23
@anitari

@anitari Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe noch zwei weitere Bilder ergänzt. Lieben Dank!

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anitari  23.07.2024, 21:48
@RingStarr

Die Ermittlung der Warmwasserkosten halte ich für nicht korrekt.

Lass das bitte prüfen.

Laut § 9 Heizkostenverordnung muß der Gasverbrauch anders ermittelt werden. nicht so wie in der Abrechnung.

Außerdem ist diese Art der Ermittlung, wenn keine Ausnahme greift, seit 2014 nicht mehr zulässig.

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