Starker Preisanstieg Wasser Abrechnung Mietwohnung?
Hallo zusammen,
für das Jahr 2022 hatten wir in der Abrechnung unserer Mietwohnung ungefähr den gleichen Wasserverbrauch wie im Jahr 2023.
2022 wurde der "Betrag je Einheit" Warmwasser Grundkosten mit 0,5 angegeben, Verbr. Kosten mit 4,9.
2023 jedoch Grundkosten 1,2 und Verbr. Kosten mit 12,8.
Also mehr als eine Verdoppelung des Preises und somit eine hohe Nachzahlung.
Gleichzeitg sind die Heizkosten aber von 2022 auf 2023 gefallen.
Das Haus wird mit Gas beheizt.
Wie lässt sich das erklären?
Außerdem wurden Kontoführungsgebühren in den Nebenkosten mit abgerechnet - was mMn. nicht auf den Mieter umlegbar ist. Die Abrechnung wird durch eine Firma durchgeführt - diese müsste doch so etwas wissen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Anbei der relevante Teil der Abrechnungen
Kostenaufstellung 2023. Abrechnungszeitraum für Mieter 1.1.23 bis 31.5.23 , danach ausgezogen.
2 Antworten
Der Gaspreis ist im Jahr 2023 stark gestiegen. Da Warmwasser oft direkt über die Gasheizung erhitzt wird, dürfte die erhöhten Gaspreise die Warmwasserkosten nach oben getrieben haben, während die Heizkosten durch weniger Heizbedarf (mildere Temperaturen, verbesserte Dämmung, etc.) oder effizientere Nutzung der Heizung gesunken sein können.
Kontoführungsgebühren sind in der Regel keine umlagefähigen Betriebskosten. Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden können, sind im Betriebskostenkatalog der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgelistet.
Lasse am Besten die Abrechnung von einem Experten prüfen. Ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht kann hier hilfreich sein.
Danke, aber der Gaspreis ist doch bereits 2022 extrem gestiegen und dann wieder stark gesunken in 2023?
Unsere Heizkosten waren auf jeden Fall weit geringer in 2023 als in 2022 - sowohl die Gaskosten selbst als auch der tatsächliche Verbrauch:
2022 Grundkosten 2,31 und Verbr. Kosten 0,14
2023 Grundkosten 1,37 und Verbr. Kosten 0,09
Kontoführungskosten sind nicht umlegbar.
Warmwasserkosten sind ja die Kosten der Erwärmung.
Die ergeben sich aus den Gesamtkosten der Warmwassererwärmung und des Gesamtverbrauchs Warmwasser.
Mit deinen Zahlen kann man wenig anfangen.
Stell doch mal die Abrechnung ein.
Die Kontokosten sind vermutlich die für das Kautionskonto, Aber auch die sind nicht umlegbar.
Die Warmwasserkosten sollen 2023 , laut Abrechnung, fast genau so hoch gewesen sein wie die Heizkosten.
Das wäre sehr ungewöhnlich bzw. ziemlich unwahrscheinlich. Im Schnitt machen die Warmwasserkosten ca. 10 % der Gesamtkosten der Heizungsanlage aus.
In deiner Abrechnung für 2023 sollen es aber etwa 45 % sein. Sehr ungewöhnlich.
Bei der Abrechnung muß ja noch die Aufstellung der Gesamtkosten der Heizungsanlage dabei sein.
2023 sind die Kosten, vor allem für Heizenergie, ja nochmal kräftig gestiegen. Da ist ein "Sprung" der Warmwasserkosten von etwa 4 € auf ca. 12 € pro m³ so ungewöhnlich nicht.
Die Ermittlung der Warmwasserkosten halte ich für nicht korrekt.
Lass das bitte prüfen.
Laut § 9 Heizkostenverordnung muß der Gasverbrauch anders ermittelt werden. nicht so wie in der Abrechnung.
Außerdem ist diese Art der Ermittlung, wenn keine Ausnahme greift, seit 2014 nicht mehr zulässig.
Danke - habe im ursprünglichen Beitrag Bilder ergänzt.