Staatsanwaltschaft bittet um Anhörung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi, bei einer staatsanwaltlichen Vorladung musst Du hingehen. Du könntest sonst zwangsvorgeführt werden.

Dennoch hast Du das Recht, dort die Aussage zu verweigern.

habe aber keinen Bock mich zu äußern.

Mußt Du u.U. auch nicht.

Erscheinen ggf. Ja.

Was sind die Konsequenzen wenn ich da nicht hingehe?

Etwaigenfalls Zwangsvorführung/Festnahme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn du selber beschuldigt bist, musst du nicht aussagen, aber als Zeuge musst du das; außer gegen bestimmte nahe Verwandte.

Einfach fehlen geht aber nicht.

Wenn du der Vorladung der Staatsanwaltschaft nicht folge leistest, wirst du sehr wahrscheinlich von der Polizei zu Hause abgeholt und hingefahren. Das nennt man dann eine zwangsweise Vorführung.