Staatsanwaltschaft bittet um Anhörung?
Ich habe am Mittwoch einen Termin zur Anhörung wegen einer Straftat, habe aber keinen Bock mich zu äußern.
Was sind die Konsequenzen wenn ich da nicht hingehe? Es ist ja nur eine Bitte.
5 Antworten
Hi, bei einer staatsanwaltlichen Vorladung musst Du hingehen. Du könntest sonst zwangsvorgeführt werden.
Dennoch hast Du das Recht, dort die Aussage zu verweigern.
habe aber keinen Bock mich zu äußern.
Mußt Du u.U. auch nicht.
Erscheinen ggf. Ja.
Was sind die Konsequenzen wenn ich da nicht hingehe?
Etwaigenfalls Zwangsvorführung/Festnahme.
Wenn du selber beschuldigt bist, musst du nicht aussagen, aber als Zeuge musst du das; außer gegen bestimmte nahe Verwandte.
Einfach fehlen geht aber nicht.
Wenn du der Vorladung der Staatsanwaltschaft nicht folge leistest, wirst du sehr wahrscheinlich von der Polizei zu Hause abgeholt und hingefahren. Das nennt man dann eine zwangsweise Vorführung.
Hat man nicht als verdächtige/r das Recht zu schweigen ?
Selbstverständlich! Aber du hast nicht das Recht, nicht zu erscheinen.
Warum denn?