Sportauspuff trotz Drossel (Motorrad)?
(Bild ist unten)
Hallo, habe mir eine Yamaha mt 07 gekauft. Sie hat eine Roadsitalia Komplettanlage (Aupuff). Ist nicht der originale Auspuff (den habe ich aber auch). Das Motorrad hat auch TÜV und Papiere für den Auspuff habe ich auch. Hat auch eine ABE/E-Nummer.
Jetzt ist meine Frage: Ist der Auspuff auch für das Motorrad zugelassen, wenn ich es drosseln lasse (von 75 auf 48 PS). Spielt das Auspuffsystem da überhaupt eine Rolle?
6 Antworten
Eine ABE oder ein Teilegutachten bezieht sich immer auf das Fahrzeug im Originalzustand, die Verwendung an umgebauten Fahrzeugen wurde weder getestet noch freigegeben.
Rechtsgrundlage kannst du ja nicht nennen, also auch noch vorsätzliche Falschberatung. Bei der nächsten Kontrolle dann das übliche Spiel: https://youtu.be/lzFYN9H7lFE?t=281
Die Strafe erstattest du ihm bereitwillig, bitte noch Kontaktdaten hinterlassen.
In der EG-BE steht nichts von Originalzustand. Ob die Abgaswerte stimmen prüft der TÜV alle 2 Jahre. Bezüglich der Lautstärke müssen auch Fahrer mit Originalschalldämpfer damit rechnen, dass sie mit den Jahre zunimmt. Da ist jeder Fahrer selbst gefragt, egal, ob der Auspuff laut E-Nummer legal ist. Ist er bei einer Messung zu laut, bleibt das Bike stehen.
Die Auspuffanlage ist E-homologiert.
Eine entspechend konstruierte Anlage darf die Leistung nicht steigern. In der Realität vermindern Zubehörendtöpfe oder Komplettanlagen die Leistung und steigern sie nicht.
4-Takter sind i.d.R. auch nicht über den Auspuff gedrosselt -> also wirkt sich der Tausch der Anlage nicht auf die Leistung aus. Weder auf die offene noch auf die gedrosselte.
Frag doch den netten Onkel vom TÜV/Dekra, der weiß das und gibt gerne bereitwillig auskunft.
Ich wurde da immer gut beraten und nie nach den Fahrzeugpapieren gefragt.
Also einfach Fahrzeug daten und Auspuff E. Nr. angeben und das es sich um ein A1 gedrosseltes Bike handelt.
Hier findest du meist nur halbwissen und vermutungen. Wen du einen Verstoß begehst wird keiner ausser du dafür bestraft werden. Der TÜV ist die beste anlaufstelle da Verkäufer auch nur Geld verdienen wollen.
Allzeit gute fahrt.
Grundsätzlich ist der Betrieb einer anderen Auspuffanlage mit ABE nur am Fahrzeug im Originalzustand, also nicht gedrosselt, zugelassen. Also gedrosselt nur mit der Serienanlage.
Wie Gaskutscher schon sagte, sollte die Kombination kein Problem darstellen...
Unsinn!