Spannungsfeld Legislative Exekutive?

3 Antworten

Dem Sinn der Verfassung nach sollen Legislative und Exekutive getrennt sein und ganz unterschiedliche Aufgaben haben. Die Legislative wählt die Regierung, macht die Gesetze und beschließt über den Haushalt, die Regierung führt die tägliche Politik im Rahmen der Gesetze.

Das Spannungsfeld zeigt sich darin, dass die Legislative die Regierung kontrollieren soll und aufpassen soll, dass sie sich an die Vorgaben der Legislative hält. Die Exekutive wiederum hat die reale Macht in Händen und kann versuchen, am Parlament vorbei Politik zu machen (z. B. beim Migrationspakt, den die Regierung am liebsten gar nicht ins Parlament bringen wollte, was die AfD verhinderte).

Nach der Theorie (gemäß John Locke) soll Herrschaftsmacht durch Gewaltenteilung kontrollierbar gemacht werden. Danach ist die Regierung (Exekutive) vom Parlament (Legislative) getrennt.

Die Praxis sieht anders aus, dh das beabsichtigte Spannungsverhältnis (Kontrolle der Regierung durch das Parlament) wird teilweise aufgehoben Quelle: http://klauskunze.com/kanzlei/presse/st1193.htm

1. Nach Art.63 und 67 GG wird der Kanzler vom Bundestag gewählt und kann von ihm jeder­zeit durch einen an­de­ren ersetzt werden.

2.Durch die verbin­dende Klammer der Mehrheits­par­tei(en) ver­schwindet zwi­schen den Ge­wal­ten je­nes Span­nungsverhält­nis, das für das Funk­tionieren der Gewalten­tei­lung grundle­gend und unverzichtbar ist. In der Parteiendemokratie als (faktisches) System kann es keine Gewaltenteilung geben, in dem der Bun­des­tag formell die Ge­setze beschließt, die Bun­desverfas­sungsrichter bestimmt und die Regierung jederzeit von seinem Ver­trauen ab­hängt. Das Parlament vertritt nicht immer das Volk, sondern stets die Interessen der Parteizentralen.

3.Zu diskutieren sind deshalb Grundgesetzänderungen, die eine verstärkte Kontrolle der Regierung durch das Volk ermöglichen (Direktwahl des Bundespräsidenten, Transparenz des Einflusses (bei der Gesetzgebung) durch Lobbyisten, Initiativen und Volksabstimmungen)

Gesetzgebung (Legislative)

... ist dazu da, Gesetze zu beschließen und ihre Anwendung zu kontrollieren: Dazu gehören das Parlament - also Bundestag /Nationalrat und Bundesrat - und die Landesparlamente/Landtage.

Verwaltung (Exekutive)

... hat die Aufgabe, die Gesetze der Legislative umzusetzen. Zur Exekutive gehören: Bundesregierung, BundespräsidentIn und alle Behörden des Bundes, also auch die Polizei und die Bundeswehr/Bundesheer.

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Und was für ein Spannungsfeld liegt zwischen den beiden Gewalten?

Z.B. muss die Polizei (Exekutive) sich an jedes (unsinnige) neue Gesetz halten - bzw. es "vollziehen" - umsetzen. Das wiederum setzt voraus, dass die Polizei über jedes neue Gesetz Bescheid weiß (es "lernen" muss), bei gleichbleibender oder oft sogar sinkender "Belegschaft".

Andererseits hat die Polizei kein Recht einzuschreiten, wenn es für gewisse Vergehen/Verbrechen "Schlupflöcher" - keine gesetzliche Regelungen gibt. Oder es gesetzliche Bestimmungen gibt, die ihre Arbeit sehr erschwert. (z. B. Schlechte Ausrüstung, Kriterien für Untersuchungshaft, zu niedrige Strafandrohung bzw. Strafrahmen usw.)

Alles Gute für Dich!