Bundesregierung = Exekutive oder Legislative?
Hallo! Mein Lehrer hat heute behauptet, die Bundesregierung sei Teil der legislativen Gewalt. Er sei sich da komplett sicher. Ich jedoch meine, dass wir schon immer gelernt haben, es handle sich hierbei um die exekutive Gewalt. Gibt man "Gewaltentrennung Deutschland" ein, findet man ausschließlich Struktogramme, die meine These unterstützen. Da mein Lehrer aber immer bestens informiert ist, hat mich das etwas stutzig gemacht. Seine Argumente waren, dass die Regierung nichts machen könne ohne die Zustimmung des Bundestages und das einem dies bloß so vorkomme. Außerdem hat er noch das Gesetzinitiativrecht aufgeführt. Wer hat Ahnung und kann erklären, warum die Regierung dennoch exekutiv ist? Danke :)
10 Antworten
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Die Bundesregierung ist sowohl Exekutive als auch Teil der Legislative. Ihr Anteil an der Exekutive wurde von Whre0815 erklärt. Teil der Legislative ist sie erstens, weil in der Regel das komplette Kabinett Stimmrecht im Bundestag hat und zweitens, weil sie de Facto alle Gesetzesvorhaben einleitet und auf den Weg bringt.
Anders als in Großbritannien oder den USA ist die Exekutive und die Legislative in Deutschland nicht strikt getrennt, sondern miteinander verschränkt. Die Bundesregierung ist Teil beider Mächte.
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Mein Lehrer hat immer gesagt, dass die Bundesregierung die exekutive Gewalt ist. Er arbeitet mit uns immer mit dieser Seite, dort steht es auch so. http://www.bpb.de/publikationen/765Y4I,0,Gewaltenteilung_zwischen_Legislative_und_Exekutive.html
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Die Bundesregierung ist Gubernative (=Regierung), das ist neben der Administrative (=öffentliche Verwaltung) ein Teil der Exekutive.
Das hat damit zu tun, dass die Bundesregierung nur einen Teil des Bundestages, der ja die Legislative auf Bundesebene darstellt, bildet. Dabei sollte man aber auf keinen Fall die regierenden Parteien mit der Bundesregierung verwechseln. Die regierenden Parteien sind im Moment CDU/CSU und FDP. Die Bundesregierung allerdings sind nur der Kanzler und seine Minister, im Moment 18 Leute. Diese haben die Aufgabe, ihre Ministerien nach Maßgabe der Gesetze zu verwalten, Geld in die richtige Richtung fließen zu lassen, Aufträge zu erteilen, Behörden zu lenken, kurz: die Gesetze auszuführen. Frag' Deinen Lehrer doch mal, ob er Dir ein Beispiel nennen kann, wo einer der Minister oder der Kanzler ein Gesetz erlassen haben. Er wird Dir kein Beispiel nennen können, da die Minister lediglich Gesetzesentwürfe an den Bundestag weiterleiten dürfen. Auch das zählt zu den Aufgaben der ausführenden Gewalt.
Ein weiterer Beweis für die Zugehörigkeit der Bundesregierung zur Exekutive und vor allem der Unabhängigkeit vom Bundestag, also der Gesetzgebung, findet sich bei Philipp Rösler. Dieser ist, wie wir wissen, Vizekanzler und Minister für Wirtschaft und Technologie. Allerdings hat er kein Mandat seines Wahlkreises, ist im Bundestag also nicht stimmberechtigt.
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Legis...
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Du hast 100 % Recht, Dei Lehrer hat keine Ahnung, soll ins Grundgesetz schauen.