Sozialbetrug?
Meine Ex-Partnerin hat dem Jobcenter fälschlicherweise mitgeteilt, dass ich ausgezogen bin, um höhere Leistungen zu erhalten. Sie hat einen Monat Arbeitslosengeld bezogen, da sie ihre Ausbildung abgeschlossen hatte und auf ihren neuen Job wartete. Allerdings wurde ihr kein Geld ausgezahlt, da der Vorschuss für die Miete verrechnet wurde. Besteht dennoch die Gefahr, dass sie dafür bestraft wird?
2 Antworten
Aus Versehen ganz sicher nicht, es lag ein klarer Betrug vor, schreibst ja selber damit sie mehr Leistungen bekommt.
Wenn zu Unrecht Leistungen bezogen wurden, dann wird außer einer Rückforderung von zu Unrecht bezogen Leistungen im Regelfall auch eine Anzeige wegen Betruges folgen und da kommen zumindest weitere Kosten auf sie zu.
Ja, es besteht die Gefahr, dass deine Ex-Partnerin für den Versuch des Sozialbetrugs bestraft wird, auch wenn sie letztendlich keine zusätzlichen Leistungen erhalten hat. Im deutschen Rechtssystem wird bereits der Versuch eines Betrugs als strafbar angesehen, und dazu zählt auch der Versuch, durch falsche Angaben höhere Sozialleistungen zu erhalten (§ 263 StGB, § 22 StGB.
1. Strafrechtliche Konsequenzen: Es könnte eine Anzeige wegen Betrugs oder versuchten Betrugs folgen (§ 263 StGB). Dies kann zu einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe führen, abhängig von den genauen Umständen und dem Vorstrafenregister.
2. Rückzahlung: Sollte tatsächlich eine Überzahlung erfolgt sein, könnte sie dazu verpflichtet werden, das zu viel erhaltene Geld zurückzuzahlen (§ 45 SGB X).
3. Verwaltungsrechtliche Konsequenzen: Es könnten Sanktionen verhängt werden, die zukünftige Leistungen beeinflussen, z. B. eine Sperre oder Kürzung von Leistungen (§ 60 SGB I, § 263 SGB III).