Sozialamt Beitrag zahlung an Krankenkasse?

Wiesel  30.06.2024, 16:39

Dein Alter?

superbaby94 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 16:40

Was hat das mit dem Alter zutun?

LePetitGateau  30.06.2024, 16:40

Mit welcher Begründung lehnt dass die Krankenkasse ab?

superbaby94 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 16:43

Begründung wäre weil man alles alleine macht nicht im Rollstuhl gefasst keine Pflege Stufe hat

LePetitGateau  30.06.2024, 16:43

Familienversicherung = bei Ehepartner oder bei Eltern?Die Begründung macht irgendwie nicht so Sinn

superbaby94 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 16:44

Bei Familie

LePetitGateau  30.06.2024, 16:45

Genau dann antworte halt einfach nicht

superbaby94 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 16:46

Wie meinen Sie das?

LePetitGateau  30.06.2024, 16:51

"Antwort A oder Antwort B" - "Antwort C nach der Niemand gefragt hat"

superbaby94 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 16:55

Wieso hab doch geantwortet

2 Antworten

Eine kostenlose Familienversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, erst einmal muss das Elternteil oder der Ehepartner bzw.eingetragene Lebenspartner in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein.

Über ein Elternteil ist eine kostenlose Familienversicherung für Kinder im Regelfall nur bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres möglich, oder bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres, wenn sich das Kind in einer schulischen Ausbildung oder Studium befindet.

Eine zeitlich unbegrenzt Familienversicherung wäre bei behinderten Kindern möglich, die durch die Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selber bestreiten können.

Die Behinderung muss aber vor den genannten Grenzen für die kostenlose Familienversicherung eingetreten sein, also z.B.vor dem 23 Geburtstag.

Das ist wie beim Kindergeld, im Normalfall kann Kindergeld längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres gezahlt werden.

Hat das Kind aber vor dem 25 Geburtstag schon eine Behinderung, die das Kind daran hindert seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten, kann es Kindergeld zeitlich unbegrenzt geben.


superbaby94 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 01:14

Es gibt keine Behinderung vielleicht eine kleine Einschränkung aber es wird alles alleine gemacht und es gibt eine eigene Wohnung. Wie kann man da vor gehen

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isomatte  01.07.2024, 05:50
@superbaby94

Schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch hättest Du schon längst einlegen sollen bzw.müssen und entsprechende Nachweise in Kopie der Ablehnung von der Krankenkasse einreichen.

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superbaby94 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 09:48
@isomatte

Hab ich schon längst gemacht. Wiederspruch wurde auch ein paar mal gemacht

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isomatte  01.07.2024, 10:13
@superbaby94

Und was ist dabei raus gekommen ?

Wenn der / die Widersprüche nicht zur Abhilfe geführt haben, also ins leere gelaufen sind und abgelehnt wurden, dann muss das ja auch entsprechend begründet gewesen sein.

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superbaby94 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 14:26
@isomatte

Die Krankenkasse macht das mit der Familienversicherung nur bei Menschen mit Behinderung die sich nicht um sich selbst kümmern können.

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isomatte  01.07.2024, 14:50
@superbaby94

Und wenn Du diese Ablehnung der Krankenkasse dem Sozialamt in Kopie mit deinem Widerspruch eingereicht hast, was hat denn dann das Sozialamt als Antwort geschrieben ?

Wenn die Möglichkeit einer kostenlosen Familienversicherung nicht mehr besteht, dann kann das Sozialamt fordern was es will, die Krankenkasse wird schon wissen was geht und was nicht.

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superbaby94 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 15:29
@isomatte

Eine Kopie habe ich denen gegeben wollen es aber immer noch nicht bezahlen die meinen man hat ein Einspruch auf die Familienversicherung

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isomatte  01.07.2024, 17:52
@superbaby94

Wenn die Krankenkasse aber schriftlich bestätigt hat, dass die Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung nicht gegeben sind, dann wird das schon korrekt sein.

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superbaby94 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 18:38
@isomatte

Ja das schon, aber wie soll ich das Sozialamt davon überzeugen

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isomatte  01.07.2024, 18:48
@superbaby94

Wenn Widersprüche nichts gebracht haben, solltest Du dir einen Anwalt für Sozialrecht suchen und notfalls vor dem Sozialgericht klagen.

Für den Anwalt kannst Du dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen.

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isomatte  01.07.2024, 20:28
@superbaby94

Andere Möglichkeiten bleiben dann nicht mehr, wenn Du denkst das dir entsprechende Leistungen zustehen.

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Das Sozialamt hat nichts mit Arbeitslosen zu tun.

Entweder meinst Du Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.

Bis 23 kann man bei den Eltern familienversichert sein.

Mit welcher papierschriftlichen Begründung wird die Familienversicherung für Dich abgelehnt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.