Aok Zahlung?

5 Antworten

In Deutschland bist du krankenversicherungspflichtig, die Beiträge fallen so oder so an. Wenn du arbeitslos bist, übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, allerdings nur, wenn du dich arbeitslos gemeldet hast und auch nicht rückwirkend.

Insofern ist die Forderung rechtens.

du musst den Beitrag zahlen, das ist rechtens.

Wenn du mehr als 2 Monate Beitragsrückstände hast, zahlt die Krankenkasse auch nicht mehr alle Leistungen, sondern nur noch nicht aufschiebbare Behandlungen.

Du solltest schauen, dass du mit der KV die Rückzahlung schnell regelst, sonst kommen noch Mahngebühren, Vollstreckungsgebühren usw. drauf

Da du hierzulande krankenversicherungspflichtig bist, musst du den Betrag zahlen ja.

Ja, das wirst Du zahlen müssen, schließlich haben wir eine Versicherungspflicht.

Nein. Die gibt es nicht. Wenn Du Glück hast, lassen sie sich auf Ratenzahlung ein.