In der Probezeit mit 70kmh+ auf der Autobahn geblitzt, welche Konsequenzen?
Vorneweg, dies geschah unbewusst bzw. unabsichtlich, nach einen unbegrenzten Teil der Autobahn kam 120, das erste Schild habe ich entweder wegen der hohen Geschwindigkeit oder anderes definitiv übersehen, am zweiten Schild gab es dann ein Fotoshooting.
Nun, laut Zeugenfragebogen bin ich 96km/h zu viel unterwegs gewesen, Gott sei dank habe ich schon mehrere hunderte Meter vorm Schild angefangen abzubremsen, sonnst wären es viel mehr gewesen.
Dies wäre mein zweiter A-Verstoß, (das erste mal waren es 23km/h zu viel, Autobahn, eigenbeschuldigt).
Gerne erspare ich mir unangebrachte Kommentare, daher wünsche ich mir nur ernste faktische Antworten.
- Aufbauseminar
- Bußgeld in höhe von über 800€
- Probezeitverlängerung um 2 Jahre
- eventuell Fahrverbot 1-6 Monate
^das habe ich schon mal rausfinden können, habe ich etwas vergessen? gibt es jemanden mit ähnlicher Erfahrung?
Ein Führerscheinentzug kommt erst in Frage ab 3 A-Verstöße oder 6 B, kann es sein, dass hier anders geregelt wird, da es sich um eine brutal hohe Geschwindigkeitsüberschreitung handelt?
Wie sieht es aus mit MPU?
Ich bedanke mich im Voraus.
5 Antworten
gehe mal davon aus dass dir Vorsatz unterstellt wird, somit verdoppelt sich deine Geldstrafe. alles andere passt.
https://www.youtube.com/watch?v=UvbZs2W7A2I
Du behauptest:
Dies wäre mein zweiter A-Verstoß, (das erste mal waren es 23km/h zu viel, Autobahn, eigenbeschuldigt).
Als A-Verstoß gilt eine überhöhte Geschwindigkeit von 21 km/h oder mehr.
Sanktionen für den 1. A-Verstoß sind Folgende:
Beispiel: Mit 25 km/h zu viel in der Probezeit geblitzt (außerorts)Wurde ein Kraftfahrer mit 25 km/h außerorts geblitzt, der sich in der Probezeit befindet, muss er mit Folgendem rechnen:
- 100 Euro Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre (Ersttäter)
- Aufbauseminar (Ersttäter)
Du behauptest:
Aufbauseminar
Bußgeld in höhe von über 800€
Probezeitverlängerung um 2 Jahre
eventuell Fahrverbot 1-6 Monate
^das habe ich schon mal rausfinden können, habe ich etwas vergessen? gibt es jemanden mit ähnlicher Erfahrung?
Wo hast du diese Informationen im Bezug auf den 2. A-Verstoß gefunden? Nenn' bitte mal den entsprechenden Link.
Für den 2. A-Verstoß gilt:
- Eine Verwahrnung
- Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
Bußgelder - Punkte -Fahrverbote unterscheiden sich bei Fahranfängern nicht.
Bei einer überhöhten Geschwindigkeit außerorts von 70 km/h gilt:
- Bußgeld: 738,50 EUR
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 3 Monate
Ein Führerscheinentzug kommt erst in Frage ab 3 A-Verstöße oder 6 B, kann es sein, dass hier anders geregelt wird, da es sich um eine brutal hohe Geschwindigkeitsüberschreitung handelt?
Das siehst du richtig. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist auch bereits vorher möglich.
Nach eigener Aussage hast du bereits ein Aufbauseminar absolviert. Eigentlich solltest du über weitere, mögliche Sanktionen informiert sein, oder?
Du behauptest:
laut Zeugenfragebogen bin ich 96km/h zu viel unterwegs gewesen, Gott sei dank habe ich schon mehrere hunderte Meter vorm Schild angefangen abzubremsen, sonnst wären es viel mehr gewesen.
Demnach wurdest du trotzdem mit einer Geschwindigkeit von 216 km/h geblitzt. Mit wie viel mehr willst du denn vor dem Abbremsen unterwegs gewesen sein? In der Regel fahren Fahranfänger keine Autos, die dazu in der Lage sind.
Da liegst du etwas falsch mit den A-Verstößen in der Probezeit
Ein A Verstoß ist lediglich die Überschreitung um mindestens 21km/h ..... ab 70 km/h kann dieser sofort entnommen werden selbst bei einmaligen Verstoß!
Steht auch alles im Bußgeld Katalog .... den rest hast du ja schon richtig raus gesucht
Außer mit dem "eventuell" dies durch ganz sicher ersetzen
Wo genau im Bußgeld Katalog?
Habe eben nur Lesen können, dass es ab 21km/h immer ein A-Verstoß ist, doch nicht wie genau es ab bestimmten Geschwindigkeiten geregelt wird.
"eventuell", da man ein Fahrverbot mit mehr Bußgeld raushandeln könnte, wenn man auf den Führerschein angewiesen ist, für Arbeit etc.
In der Probezeit.... dann viel spass beim Verhandeln 😃
Unter dem Punkt Probezeit ... im letzten Absatz
Höchstgeschwindigkeit um über 70 km/h überschritten: Gelten in der Probezeit spezielle Regeln?
Für Fahrzeugführer, die sich in der Probezeit, befinden gilt: Beim ersten A-Verstoß kommt es zur Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar wird angeordnet. Beim nächsten A-Verstoß erhalten Fahranfänger eine Verwarnung in schriftlicher Form sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Beim dritten schwerwiegenden Vergehen während der Probezeit kommt es dann zum Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem wird eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verhängt. Da Geschwindigkeitsüberschreitungen als A-Verstoß zählen (ab 21 km/h zu schnell), drohen die genannten Sanktionen, wenn Fahrer in der Probezeit einmal oder mehrfach über 70 km/h zu schnell unterwegs sind.
Das wird als Vorsatz gewertet, also deine Strafe seitens des Bußgeldes verdoppelt sich.
Mit welcher Begründung können die mir Vorsatz vorwerfen?
Soll das ein Scherz sein!!??
Bei 96km/h zu schnell ist es zu 100% Vorsatz, da ist die Rechtssprechung eindeutig.
Also kommt deiner Meinung nach MPU dazu?