Sonderkündigung?

4 Antworten

Erst einmal musst Du den Abschluss des neuen Vertrages widerrufen.

Hier war der Vertrieb sehr fleißig und hat leider nicht in Deinem Sinne gehandelt.

Generell steht Dir leider keine Sonderkündigung zu. 1&1 bietet Dir diese Option trotzdem an, wenn bereits ein DSL-Vertrag in der neuen Wohnung vorhanden sein sollte. Das ist hier aber nicht der Fall.

Einziges Schlupfloch ist tatsächlich, wenn der Vertrag aus technischen Gründen nicht am neuen Wohnort fortgeführt werden kann. Das könnte auf Dich zutreffen, ist aber aufgrund der untergeschobenen Vertragsverlängerung (plötzlich doch mit einer höheren Bandbreite möglich) auch nicht ganz eindeutig.

Deine genauen Rechte sind hier aufgeführt: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/artikel.html Aufgeführte Fristen beachten.

Wenn Du vorab wissen willst, was wirklich Sache ist, hier einmal reinschauen: https://t-map.telekom.de/ Hier siehst Du, welche Bandbreite an einer Anschrift zur Verfügung gestellt werden kann. Nicht nur für die Telekom, gilt aber nur für DSL.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kannst du deinen neuen Abschluss noch widerrufen? Zeitpunkt?

Man hat dir einen neuen Laufzeitvertrag "angedreht". (Den alten aufgehoben dafür aber 24 Monate einen anderen).

Wenn du von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen willst, schreib auch "Sonderkündigung" in den Dokument (das nur als Tipp).

Schau mal da, hier ist das Zusammenlegen con Haushalten aufgeführt:

https://hilfe-center.1und1.de/sonderkuendigung

Darauf würde ich mich beziehen und schriftlich kündigen sowie die geforderten Unterlagen beilegen

Woher ich das weiß:Hobby – Heimwerker, Bastler, Reparierer, Erfinder, Gartenfreund

lisaloge  24.11.2024, 09:13

Gute Idee, es ist jedoch nur von einem bestehenden DSL-Anschluss die Rede. Was hier ja nicht zutrifft.

Ich vermute, dass 1&1 mit dieser Sonderklausel verhindern will, dass nach einem Umzug am Ziel der APL bereits voll ist.

lisaloge  24.11.2024, 10:06
@alterzapp

Ja, gilt wenn der Anschluss nicht mitgenommen werden kann. Soweit nichts neues, siehe auch bei der Bundesnetzagentur.

In der vom Fragesteller beschriebenen Konstellation ist das jedoch nicht ganz klar, weil der andere Anschluss Kabel ist.

alterzapp  24.11.2024, 12:13
@lisaloge

Ich kann den § nicht finden. Es gilt aber beim Umzug, dass man mit einem Monat Frist kündigen darf, wenn der Anbieter (wie hier) die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht liefern kann. Ich würde also die Unterlagen wegen dem Umzug bereitstellen, auf das Telefongespräch mit der Leistungsproblematik verweisen und dann mit einem Monat entsprechend dem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht kündigen. Man kann auch gut mit der Bundesnetzagentur drohen bzw. Auf sie verweisen. Das sollte gehen. Die ist ja auch die Schlichtungsstelle bei Problemen.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/artikel.html#:~:text=Bei%20einem%20Umzug%20haben%20Sie,neuen%20Wohnsitz%20nicht%20erbringen%20kann.

Das Zusammenziehen in eine Wohnung mit bereits vorhandenem Anbieter ist tatsächlich ein Kündigungsrecht. Zieht deine Freundin bei dir ein und hat einen besseren Vertrag ginge es nicht.