Sollten Leute, die aus der Kirche ausgetreten sind, an Feiertagen arbeiten müssen?


15.05.2021, 09:20

In Bezug auf kirchliche Feiertage

Nein 86%
Ja 14%

59 Stimmen

32 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein

Alle Arbeitnehmer sollten gerechterweise die gleich Anzahl an gesetzlichen Feiertagen genießen können (wenigstens je Bundesland einheitlich). In Deutschland gehören noch gut 50 % der Bevölkerung der evangelischen oder katholischen Kirche an. Wenn sämtliche ca. 48 % der arbeitenden Bevölkerung, die keiner Kirche angehören, an den ca. 6 kirchlichen Feiertagen, die nicht auf einen Sonntag fallen, ganz normal arbeiten müssten, wäre dies ungerecht und würde eine Spaltung der Gesellschaft befördern.

Feiertage dienen nicht nur dem Kirchgang, sondern haben wichtige familiäre und soziale Funktionen. Diese sollten sie auch weiterhin haben dürfen.

Nein

Das sind gesetzlich festgelegte Feiertage. Dass der Anlass religiös ist, spielt dabei keine Rolle.

Nein

Eingeführt wurden viele der Feiertage ggf. aus religiösen Gründen, zu Zeiten an denen die Verbindung zwischen Kirche und Staat noch stärker war. Viele stark Gläubige haben wir hierzulande aber z.B. nicht.

Heute sind Feiertage denke ich eher eine Mischung aus Erholung und Kultur. Zusammenkünfte mit der Familie, ggf. Traditionen, unabhängig wie gläubig man ist oder nicht.

Generell ist Religion in meinen Augen auch eine private Angelegenheit und hat nix mit der Arbeit zutun.

Ansonsten gilt eben, genauso wie wir Religionsfreiheit haben und niemand aufgrund seiner Religion benachteiligen wollen, sollten wir auch keinen benachteiligen, weil er keine hat und sich z.B. eher auf die Wissenschaft stützt oder Leute die da gar keine große Meinung zu haben und an das glauben, was sie sehen und verstehen, nix ausschließen aber eben auch von nix des reinen Glaubens wegen überzeugt sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Softwareentwickler/Projektleiter seit 2012
Nein

Nein es sind schließlich gesetzliche Feiertage. Das hat mit der Kirchenzugehörigkeit zunächst nichts zu tun, denn vor Gesetz sind alle gleich, egal welcher Konfession.