Sollten Bachelor- und Masterarbeiten allgemein zugänglich sein?
In Deutschland gibt es keine allgemeine Pflicht, Bachelor- oder Masterarbeiten öffentlich zugänglich zu machen. Sie gelten erstmal als Prüfungsunterlagen und werden somit unter Verschluss gehalten. Niemand kann so später auf Plagiate prüfen, niemand kann sie als Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion verwenden (sofern die Autoren das nicht aktiv selbst anstreben). Ist das gut so?
20 Stimmen
8 Antworten
Klar, es wurde ja viel Mühe hineingesteckt und auch die Betreuung/Durchführung hat öffentliches Geld gekostet, so dass es schade ist, wenn dann die Ergebnisse in einer dunklen Schublade verschwinden.
Ich lese auch beruflich ganz gerne mal in solchen Arbeiten.
Es ist rechtlich gar nicht möglich, dies zu erzwingen. Einige Bachelorarbeiten enthalten sensible personenbezogene Daten, die nicht veröffentlicht werden dürfen. Es steht einem ja selbst frei, sie zu veröffentlichen, wenn es möglich ist.
Ja, so kann ich als erster Arbeitgeber die Qualifikation besser einschätzen.
Dann sollten aber alle Arbeitgeber auch jede einzelne Handlung, Kauf, Vertrag, etc. transparent machen müssen, wenn man so viel von den Arbeitenden fordert.
Sehr viel, z.B. ob er oberflächlich ist, wie tief er in die Materie eingestiegen ist, ob er nur den Mainstream wiedergekaut oder auch Einzelmeinungen dargestellt hat, Wie sorgfältig sein Quellenverzeichnis angelegt wurde und sehr viel mehr. So wie er seine Masterarbeit angelegt und abgeliefert hat, so wird er auch sein erstes Projekt bei mir bearbeiten. Deshalb rate ich jedem, hierbei keinerlei Nachlässigkeiten zu zeigen.
Sie unter Verschluss zu halten ist Verschwendung nützlicher Ressourcen.
Man sollte sie öffentlich zugänglich haben (am besten einschließlich ihrer Beurteilung durch die dafür zuständigen Professoren).
Mindestens die mit Note 1 bewerteten könnten ja auf jeden Fall nützlich sein.
Wieso? Bei Rechtswissenschaften z.B. löst man soweit ich weiß einen großen Fall und findet ja nichts neues. Wenn man das für alle zugänglich macht, dann könnte man ja das auch bei Klausuren auch fordern. Ich finde es schon schlimm genug, dass man die Arbeit in der Bibliothek der Uni zur Verfügung stellen muss und dadurch mehr Kosten hat.
Das sollte jeder, der sie verfasst hat selbst entscheiden. Ich finde es gut, dass sowas nicht öffentlich ist genauso wie Klausuren.
Wenn es also eine Privatuni ist, dann gibt es die Pflicht nicht, oder wie?