Darf ich über andere Kanäle Inhalte meiner Masterarbeit veröffentlichen, wenn mein Professor auf einem Sperrantrag besteht?
Hallo,
Ich würde nach Abschluss meiner MA gerne eine Website zu dieser erstellen und auf dieser die Inhalte, inklusive Ergebnisse, leicht verständlich aufbereiten. Das Blöde: Mein Professor besteht im Allgemeinen auf Sperranträgen - nur wenige der von ihm betreuten MAs sind öffentlich zugänglich. Nun vermute ich, dass das auch bedeutet, dass ich die Inhalte meiner MA auch auf anderen Wegen nicht veröffentlichen darf. Liege ich damit richtig?
Natürlich wäre es am sinnvollsten, persönlich mit ihm darüber zu sprechen, allerdings haben wir leider ein sehr formelles Verhältnis und va zum jetztigen Zeitpunkt (mitten in der MA) wäre es keine gute Idee, das Thema anzusprechen. Evtl noch wichtig (da andere rechtliche Lage): Ich studiere an einer österreichischen Uni.
LG,
Chris
2 Antworten
Als Autor hast du das Urheberrecht an deiner Arbeit und kannst letzten Endes selbst entscheiden. Außerdem sind Sperren ohnehin befristet, in Österreich gilt ja vernünftigerweise schon seit langer Zeit eine generelle Veröffentlichtungspflicht für alle Abschlussarbeiten.
Ich habe noch nie gehört, dass ein Prof einen Sperrantrag verlangt - das sind üblicherweise die Studis selbst oder ggf. ein Unternehmen, das sonst keine Daten rausrücken will. Ich finde das einigermaßen dubios und würde auch mit der Rechtsberatung der ÖH Kontakt aufnehmen. Ein direktes Gespräch schadet aber trotzdem nie, allein schon um die Motivation dahinter zu verstehen. Wenn das nicht möglich ist, verstehe ich nicht, was für eine "Betreuung" das eigentlich sein soll. Vernünftige Betreuer sollten ihre Studis eigentlich dazu ermuntern, ihre Arbeiten in weiteren Publikationen zu veröffentlichen - nicht, diese zu verhindern!
Vielen Dank für deine Antwort, sehr interessant zu hören!
Also die Motivation dahinter ist durchaus bekannt: Er will durchaus möglichst viel publizieren. Nur eben nicht in Form von Masterarbeiten sondern in Form von Papern. Das wird in meinem Fall jedoch eher unwahrscheinlich, da ich nicht plane, einen Doktor zu machen. Auf der Sperrung besteht er trotzdem (zumindest im Allgemeinen), um die Arbeit in Zukunft evtl in Paper des Arbeitsbereichs einfließen lassen zu können. So hab ich das zumindest bislang verstanden.
Auch ein formelles Verhältnis ermöglicht ein Gespräch :)