Sollten Asylbewerber die Arbeiten nicht abgeschoben werden?

Das Ergebnis basiert auf 31 Abstimmungen

Ramona liegt falsch 84%
Ramona hat recht 16%

7 Antworten

Ramona liegt falsch

Typisches, Afdsches Geschwurbel.

Allein die Aussage mit den Fachkräften ist kompletter Schwachsinn. Ausschlaggebend ob jemand als Fachkraft zählt ist nicht sein Status nach dem Asylrecht. Sondern die berufliche Qualifikation.

Und ob jemand in sein Heimatland abgeschoben werden darf hängt damit zusammen ob das Land als sicher eingestuft wurde. Da ist Krieg nur eines der Kriterien. Wenn jemand z.b. aus einem Land kommt in dem kein Krieg ist, die Person aber politisch oder aus religiösen Gründen verfolgt wird ist das auch ein Asylgrund.

Da das Recht auf Asyl ein Menschenrecht ist, ist dieses Recht auch als unantastbar anzusehen!

https://www.amnesty.de/artikel-14-asylrecht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruf und Interesse
Ramona liegt falsch

Auch ein Asylsuchender der kein Anrecht auf Asyl hat, kann bleiben wenn er einen Job hat, in dem es zu wenig Fachkräfte gibt, bzw. viele unbesetzte Stellen. Nun ist ja nicht jeder eine Fachkraft und ein Ungelernter kann z.B. nicht als Krankenpfleger arbeiten. Er kann aber nach einer kurzen Einarbeitungszeit z.B. in einem Restaurant arbeiten. Da sind keine langen Ausbildungszeiten erforderlich und angeblich Mangel an Personal. Er hat dann aber nicht den Status als Asylsuchender, da wurde er ja abgelehnt, sondern eben eine Arbeitserlaubnis wie viele andere ausländische Arbeitskräfte auch.


Asporc  04.02.2024, 17:29
Auch ein Asylsuchender der kein Anrecht auf Asyl hat, kann bleiben wenn er einen Job hat, in dem es zu wenig Fachkräfte gib

So sollte es funktionieren. Aber tut es nicht.

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Ramona liegt falsch

Ein Bleiberecht sollte solchen Bewerbern gewährt werden, die über eine ausreichend gute Qualifikation verfügen und auch tatsächlich willens sind zu Arbeiten.

Ramona liegt falsch

Wenn jemand sich bemüht, Arbeit aufnimmt, nicht straffällig wird und für sich selbst in unserem Land sorgen kann, sollte derjenige auch die Möglichkeit erhalten bleiben zu dürfen.

Jemand der das nicht tut muss dann eben wieder nach Hause wenn der Asylgrund wegfällt.

Weiß ehrlich gesagt nicht was es da zu diskutieren gibt.

Ramona liegt falsch

Ein Asylbewerber bewirbt sich erstmal um Asyl, die Entscheidung ist aber noch nicht gefallen. Wenn er es erhält kann er auch arbeiten, wenn nicht muß er wieder gehen.