Sollte Sterbehilfe nur in Fällen von unheilbaren Krankheiten erlaubt sein, oder auch in anderen Situationen, wie zum Beispiel bei psychisches Leiden oder Haft?

9 Antworten

Meine Meinung dazu ist, dass es der Patient selbst entscheiden soll, egal welche unheilbare Krankheit. Wenn es sein Wunsch ist, dann soll man es gewähren. Bei der Sterbehilfe wird der Patient ganz sanft in einen tiefen Schlaf versetzt und stirbt dann quasi friedlich im Schlaf. Der letzte Wille ist nicht immer der, der auf dem Papier steht.


BenniXYZ  12.09.2024, 23:21

Tja, das ist es ja gerade. Wenn der Patient seiner Familie nicht zur Last fallen möchte und lieber sterben will. Oder wenn er gar von der Familie dazu gedrängt wird? Patienten sind oft hilflos ausgeliefert. Dem will der Gesetzgeber kein Tor öffnen. Schwierig.

AltdeutschSO 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 22:25

Besser als Strick

Grundsätzlich finde ich jeder Mensch hat das Recht auf sein eigenes Leben und somit auf seinen eigenen Tod.

Ob und wann Sterbehilfe erlaubt sein sollte ist sehr viel kompliziert. Es kommt da immer auf den Einzelfall an, die Motive der Person, die Umwelt der Person, die Beeinflussungen und Sozialisation etc. man kann da keine pauschale Antwort drauf finden.

Ja. Haft? Eine Person wird wegen einem Verbrechen lebenslang verurteilt, und soll dann eine Sterbehilfe bekommen? Da kann man auch direkt die Todesstrafe einführen, dann werden sie auch von dem langen abwarten befreit.


BenniXYZ  12.09.2024, 23:22

Ach was, lebenslang sind 15 Jahre.

JoeMamaGF  12.09.2024, 23:31
@BenniXYZ
  1. Lebenslange Freiheitsstrafe mit Möglichkeit der Entlassung, hier kann man nach 15 Jahren aus dem Gefängnis. Da es hier eine Überprüfung gibt. Ist in der Regel nach 15 Jahren
  2. Lebenslange Freiheitsstrafe mit "besonderer Schwere der Schuld": bevor hier eine Entlassung in betracht gezogen werden kann werden mehr als 15 Jahre vergehen, meist 20-25 Jahre
  3. Sicherungsverwahrung: Personen mit dieser Einstufung können auch gar nicht mehr freikommen. So lange sie eine Gefahr darstellen, für viele ist es dann das Lebenlang

In Deutschland sind es meist 15 Jahre, in anderen Ländern wie du USA heißt Lebenslang Lebenslang

AltdeutschSO 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 22:23

Ne er hat ja das Recht zu Leben

JoeMamaGF  12.09.2024, 22:24
@AltdeutschSO

Die meisten Lebenslang verurteilten würden wahrscheinlich die Sterbehilfe wählen. Egal ob sie wollen, wenn sie so ein Verbrechen begehen sollen sie diese auch absitzen.

JoeMamaGF  12.09.2024, 22:26
@AltdeutschSO

Und eine Lebenslange haftstrafe bekommt man nicht einfach so. Da wird auch in den Körper der anderen Person eingegriffen.

JoeMamaGF  12.09.2024, 22:30
@AltdeutschSO

Unheilbare Erkrankungen aber sowas nein. Und klar wenn jemand einen Mord begeht, wird auch in den Körper des Opfers eingegriffen.

Haft nein. ICh könnte mir vorstellen das dann bei einigen Extremtaten mit denen man sich z.b. auch im Gefängnis keine Freunde macht durch dritte überzeugungsarbeit (ließ Mobbing) betrieben wird damit dieser Weg gewählt wird. Haft ist keine Krankheit.

Bzgl Psychischer Leiden sehe ich das ebenfalls Kritisch. Es gibt Psychische Leiden die sich darin Präsentieren das man keinen Sinn im LEben sieht, sprich hier wird ggf eine Entscheidung aus der Situation getroffen die LEute ordnungsgemäß behandelt nicht treffen würden. Sterbehilfe darf nicht ersatz von Behandlung sein. Der Platz von Sterbehilfe liegt in dem BEreich wo es nicht Möglich ist einen Lebenswerten Zustand wieder herzustellen.

Oder Haft.

dass würde sich dann Todesstrafe nennen und ist weder mit unseren Grundgesetz noch den Menschenrechte vereinbar.

Psychische Leiden können unheilbar und auch unbehandelbar sein.

Ich finde wenn es so ist, sollte es die Möglichkeit eines assistierten Suizid geben.

Prinzipiell bin ich der Überzeugung , dass jeder das Recht hat selbst bestimmt zu leben und sich zu sterben


AltdeutschSO 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 22:28

Zb Strick

Wolpertinger  12.09.2024, 22:45
@AltdeutschSO

wenn du in ganzen Sätzen reden würdest, wäre es evtl, auch verständlich was du mitteilen möchtest