Sollte man (ggf. in regelmäßigen Abständen) einen Test zum politischen System machen müssen, um wählen zu dürfen?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Contra Test 89%
Pro Test 11%

7 Antworten

Contra Test

Ich sehe 2 Herausforderungen:

Artikel 38 GG: (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

Klar, der Artikel könnte überarbeitet werden.

Aber dann kommt Artikel 3 GG: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Und der Artikel 2 unterliegt der Ewigkeitsklausel. Siehe Artikel 79, Absatz 3: Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Von daher halte ich es für unsinnig und auch nicht durchführbar.


Antwortminister 
Beitragsersteller
 16.06.2024, 19:49

Bei der Durchführbarkeit bin ich mir auch nicht sicher, aber wer sagt, dass ein Test gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, solange jedermann Zugang zu den Informationen bekommt, die er zum Bestehen des Tests benötigt?

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Contra Test

Es würde dem Grundgesetz widersprechen.

Contra Test

Nicht mit dem GG vereinbar..


Antwortminister 
Beitragsersteller
 16.06.2024, 17:57

Könnte man ändern

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Bonye  16.06.2024, 17:58
@Antwortminister

Sollte man nicht. Sonst braucht man keine Wahl, wenn nur bestimmtes zugelassen wird.

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Antwortminister 
Beitragsersteller
 16.06.2024, 17:59
@J4GDTIGER

Ich wollte erst einmal bloß fragen, ob die Idee befürwortet wird. Und klar kann das Grundgesetz geändert werden so wie auch Fahrtüchtigkeitstest für Rentner ja durchaus diskutiert werden. Gerade vor ein paar Monaten war das wieder Thema.

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Antwortminister 
Beitragsersteller
 16.06.2024, 18:01
@Bonye

Es wird ja niemand willkürlich ausgeschlossen, sondern es sollte dann jeder die Möglichkeit bekommen, sich bspw. über die Bundeszentrale für politische Bildung zu informieren.

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Bonye  16.06.2024, 18:32
@Antwortminister

Die aber auch nur 1 Meinung vorgibt. Damit wäre locker die Hälfte der Fragesteller hier schon von der Wahl ausgeschlossen.

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Antwortminister 
Beitragsersteller
 16.06.2024, 19:50
@Bonye

Dass es Gewaltenteilung in Deutschland gibt soll eine Meinung sein?

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Contra Test

Eigentlich ja, aber die hürde "ich muss zum wahlbüro gehen, oder briefwahl machen" ist bereits jetzt für 35% der Bevölkerung zu hoch.

Die Demokratie und ihre legitimierung lebt allerdings davon das sich genügend Menschen beteiligen.

Contra Test

Ein Test vor der Wahl könnte Probleme verursachen. Es wäre schwierig zu entscheiden, was in den Test aufgenommen wird. Es könnte Leute ausschließen, die nicht gut lesen können oder keinen Zugang zu Bildung haben. Es könnte auch teuer sein. Es gibt vielleicht andere Wege, Menschen über die Politik zu informieren, zum Beispiel durch Bildungsprogramme in den Schulen.


Kaen011  16.06.2024, 18:10
oder keinen Zugang zu Bildung haben.

Ich denke genau darum geht es dem Fragesteller. Wer keine Ahnung hat sollte auch nicht mitentscheiden können.

Denn wenn jemand einfachste Fragen nicht beantworten kann, wie soll er dann eine gute Entscheidung treffen?

Ich bin sicher man könnte einen Fragekatalog ankreuztest aus 10 Fragen machen, die Fragen und Antworten im Internet vorher veröffentlichen und trotzdem würden noch genügend Menschen durchfallen.

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Antwortminister 
Beitragsersteller
 16.06.2024, 18:23
@Kaen011

Richtig außer dass es mir nicht um den Nichtzugang zur Bildung geht, sondern die Nichtinanspruchnahme eines durchaus gegebenen Zugangs.

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Kaen011  16.06.2024, 19:28
@Antwortminister
"Richtig außer dass es mir nicht um den Nichtzugang zur Bildung geht, sondern die Nichtinanspruchnahme eines durchaus gegebenen Zugangs."

Warum ist das wichtig? Die Kompetenz ist in beiden fällen nicht gegeben. Auch wüsste ich nicht wie ein solcher "nichtzugang" aussehen sollte

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Antwortminister 
Beitragsersteller
 16.06.2024, 19:52
@Kaen011

Der Unterschied liegt darin, dass im einen Fall die Uninformiertheit selbstverschuldet ist und im anderen nicht. Und gerade wenn kein Zugang zu den benötigten Informationen gewährleistet ist, sähe ich tatsächlich eine Kollision mit dem von einigen anderen hier angeführten Gleichheitsgrundsatz.

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