Sollte jedes Bundesland das Polizei Gesetz von Berlin einführen?

Nein, weil 78%
Ja, weil 22%

49 Stimmen

29 Antworten

Ist doch vollkommener Unsinn.

Wenn jemand von einem Polizeibematen rassistisch beleidigt wird und das nachweisen kann, kann er das auch in jedem anderen Land zur Anzeige bringen. Darüber, welche Konsequenzen das hat, entscheidet dann das sich anschließende Verfahren, auch in Berlin.

Viel Lärm um nichts.


burak19690 
Beitragsersteller
 22.06.2020, 00:54

Es geht aber um die Beweislastentlasstung

Das Opfer muss nur noch glaubhaft machen dass er von dem Polizisten rassistisch beleidigt wurde.

In anderen Bundesländern muss man es selber beweisen. Und das kann man meistens nicht

0
verreisterNutzer  22.06.2020, 00:59
@burak19690

Es muss in jedem Land bewiesen werden, auch in Berlin, wenn es konsequenzen haben soll.

Andernfalls kommt es lediglich zu einer vorrübergehenden Suspendierung und zur anschließenden Wiedereinsetzung des Beamten in den Dienst, wenn keine erhärtenden Beweise erbracht werden können.

Das sorgt auch nicht dafür, dass schwarze Schafe in der Polizei dauerhaft aus dem Verkehr gezogen werden, dafür macht es aber jedem kriminellen erstmal schön leicht dem Polizeibeamten Ärger zu machen, egal ob der sich nun rassistisch geäußert hat oder nicht.

Das ist vollkommener Unsinn, der nur den Kriminellen etwas bringt und der Polizei Schwierigkeiten macht.

Sinnvolles bringt es nirgendwo.

Sollen die Berliner ruhig behalten das Gesetz, damit stellen sie sich selbst ein Bein, wird ihnen dann früher doer später klar werden.

0
Nein, weil

Ich finde das Gesetz eher kritisch. Es unterminiert wieder die Staatsgewalt und stellt beinahe einen Grundverdacht her. Auf einmal muss also nicht mehr der Beschwerende (hier z.B. der Kontrollierte) die Schuld eines Polizisten beweisen, sondern der Polizist seine Unschuld.

Sowas ist gegen jedes Prinzip des Rechtsstaates und des Prinzips der Unschuldsvermutung, was wohl mit einer der Eckpfeiler einer funktionierenden Demokratie ist.

Mögliche Folgen können dort z.B. sein, dass die Polizei lieber einmal weniger kontrolliert als einmal zu viel, weil man Angst vor Konsequenzen haben muss, wenn man keinen komplett strigenten Anhaltspunkt hat. Polizeiarbeit läuft viel in der Hinsicht, dass man sozusagen wittern muss, wer was im Schilde führen könnte. Aber nachzuweisen, dass die Person sehr verdächtig hin und her geschaut hat ist schwer. Noch schwerer ist dann das Abzuweisen, dass es nicht zum Beispiel an der Hautfarbe lag.

Begrüßen tue ich das Tragen einer Bodycam, was viele Sachen aufklären könnte und gerade sinnvoll ist bei Großdemonastrationen. Dort kann nicht jede Straftat verfolgt werden, weil die Polizei Stellung zu wahren hat. Später können dann aber Verstöße usw leichter aufarbeitet werden.

Außerdem führt es zu mehr Gerechtigkeit weil es plötzlich nicht mehr nur die manipulativ zusammengeschnittenen Kartoffelvideos von Passanten gibt, die die Hälfte der Zeit sowieso nur ihre Füße filmen.

Ja, weil

Das Gesetz konkretisiert letztlich nur ein alltägliches Anforderns an die Polizei, nämlich diskriminierungsfrei zu agieren.

Nein, weil

Dadurch die Straftaten weiter ansteigen werden. Das Antidiskriminierungsgesetz ist stark zum Nachteil der Polizisten ausgelegt worden. Diese stehen nun in der Nachweispflicht, was dazu führen kann im Dienst obwohl man nichts falsch gemacht hat für Dinge gerade stehen zu müssen welche jemand frei erfunden haben könnte. Das passiert immer öfters, da man Rassismus sehen will wo oft keiner ist. Siehe beispielsweise Bremen.

Was ich jedoch gut finden würde ist die Polizei mit Bodycams auszustatten welche eine Gesichtserkennung besitzen. So wird Beweismaterial gesichert und eine Diskrimminierung beider Seiten quasi ausgeschlossen.


Markus1208  22.06.2020, 13:58

Aber da muss dann wohl der Straftäter der Aufnahme zustimmen. Wenn dabei unser Datenschutz gilt. Es wäre das beste so vorzugehen. Aber wahrscheinlich illusorisch

0
Oponn  22.06.2020, 10:14
Siehe beispielsweise Bremen.

Wovon redest du?

0
Nein, weil

Jeder ist unschuldig bis seine Schuld bewiesen wurde, außer die Berliner Polizei die ist solange schuldig bis sie ihre Unschuld beweisen kann.