Sixt Mietwagen gemietet und Unfall gehabt?
Servus, ich hatte im Oktober 2017 ein Mietwagen von Sixt gemietet, mit Vollkaskoversicherung. Ich hatte während des Mietzeitraumes einen Unfall, bei dem ich rückwärts in ein Parkendes Motorrad gefahren bin, Polizei wurde verständigt. Jetzt bekam ich allerdings eine Rechnung von der Versicherung der Halterin des Motorrades in der eine Forderung von knapp 8000€ zu bezahlen ist. In dem Brief von ihrem anwalt steht " Für den schaden haftet der Beklagte zu 100%, da sich die Betriebsgefahr des geparkten Motorrades nicht schadenursächlich ausgewirkt hat." Eigentlich müsste doch Sixt das übernehmen, weil wozu habe ich denn eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen?
Kennt sich da jemand aus was jetzt zutun ist?
5 Antworten
Dafür ist die Krafthaftpflichtversicherung des Mietwagens zuständig.
Ist das das erste Ansruchschreiben, welches du erhältst? Wenn ja, sind die Ansprüche gegen dich ohenhin verjährt.
Setzte dich umgehend mit Sixt in Verbindung. Der Versicherer soll sich darum kümmern!
Wieso hast Du dich nicht sofort an die Versicherung gewandt? Das ist jetzt 4 1/2 Jahre her. Sixt hat damit nichts zu tun. Du bist offensichtlich für den Unfall verantwortlich und für so einen Unfall hast Du dich versichert. Das ist ein gesonderter Vertrag. Eine Versicherung zahlt nicht automatisch sondern man muss den Schaden melden. Setz´dich mit dieser abgeschlossenen Vollkaskoversicherung sofort in Verbindung. Es kann aber leider sein, dass Du nach so langer Zeit keinen Erstattungsanspruch mehr hast.
Das ist schon klar aber auch der muss sich bei seiner Versicherung melden.
Er hatte den Wagen von Sixt gemietet, die Polizei hat den Unfall aufgenommen. Somit ist auszugehen, dass die Firma Sixt den Vorgang an ihren Krafthaftpflichtversicherer weitergeleitet hat.
Wenn der Mieter eines Fahrzeugs für dieses Mietfahrzeug mit Hilfe des Vermieters eine Vollkaskoversicherung abschließt, besteht ein eigener Versicherungsvertrag zwischen Mieter und Versicherung. Der Mieter musste sich nach einem Unfall mit Schadensfolge bei dieser Versicherung melden. Ob der Vermieter den Unfall gemeldet hat, ist dabei irrelevant. Der Versicherungsnehmer muss eine Schadensmeldung (mit genauer Beschreibung usw.) abgeben. Tut er das nicht, kann er eventuell seinen Versicherungsschutz verlieren.
Die Vollkaskobversicherung ist gem. Schadenschilderung irrelevant. Es dreht sich um die Haftpflichtversicherung!
Kennt sich da jemand aus was jetzt zutun ist?
Einrede der Verjährung stellen.
wozu habe ich denn eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen?
der Schaden sollte durch die KFZ-Haftpflicht reguliert sein. Eigenschäden sind durch die VK abgedeckt.
was wollen die denn nach guten Jahren von dir??
Die ist für Schäden am gemieteten Fahrzeug.
Aber prüfe unbedingt, ob die Forderung verjährt ist!! Verjährungsfrist endete eigentlich am 31.12.2020!
Wenn nicht verjährt, prüfe, ob DEINE Haftpflichtversicherung zahlt.
Es dreht sich um einen Kfz-Schaden. Somit ist die private Haftpflichtversicherung nicht involviert.
Irrtum! Es handelt sich um einen Schaden an einem fremden Gegenstand. Der Schaden wurde vom Fragesteller verursacht. Wenn die Kfz-Versicherung des Vermieters nicht einritt (z.b. durch Haftungsausschluss) ist die private Haftpflicht Versicherung des FAHRERS zuständig. Ausser natürlich bei Vorsatz.
Dennoch gibst du keinen Grund warum es verkehrt ist. Sag doch mal warum es verkehrt sein soll anstatt nur rumzumeckern.
1. Ich mecker nicht. 2. Der Ausschlussgrund ist auch unter dem Begriff "Benzinklausel" bekannt.
Macht null sinn. Bei mir ist das in der Privathaftpflicht mit drin, es wird wohl immer auf die Versicherung ankommen. Wenn so ne Benzinklausel in der Versicherung drin ist mag sein, dass sie es dann nicht übernimmt, ansonsten sollte sie es aber ohne Probleme übernehmen.
....und nun wird (von dir) der nächste Blödsinn geschrieben...
Die Benzinklausel will Doppelversicherung ausschließen. Die gibt's hier nicht. Wenn die Versicherung des Vermieters nicht haftet, -nochmal- ist die Haftpflichtversicherung des Schädigers zuständig.
Nein. Ich zitiere aus meiner Police:
"Benutzen fremder Privatfahrzeuge
Versichert sind Schäden verursacht bei der Benützung von privaten Motorfahrzeugen, die kostenlos z.B. von Freunden und Bekannten ausgeliehen werden.
Benutzen von Miet- und Carsharing-Fahrzeugen
Versichert sind Schäden verursacht bei der Benützung von Motorfahrzeugen, die gegen Bezahlung verwendet, oder von einem Verein oder dem Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassen werden. Zusätzlich versichert sind Schäden an diesen Motorfahrzeugen selber"
...vielleicht hilft das als Erklärung: https://www.refrago.de/was-bedeutet-die-benzinklausel-in-der-privathaftpflichtversicherung/
...wenn es nicht hilft....dann eben nicht.
Das geht dich aber sowas von garnichts an. Es geht. Punkt.
Manchmal muss man nunmal eben zugeben, dass man falsch liegt.
Da stehst doch in deiner eigenen Quelle! Hier ist es keine!!!! Doppelversicherug.
...solch einen Kommentar habe ich erwartet. Ich (Versicherungsnmakler) weiß zu genau, dass im Haftpflichtbereich bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen keine private Haftpflichtversicherung nach deutschem Recht zum Tragen kommt.
Ende der Diskussion.
Ohhh süss. Wenn man halt keine Argumente mehr hat, ne? Es geht dich nunmal nichts an, da das dann doch zu Privat ist. Ich weiss ja, dass es genauso bei mir drinnsteht. Hab es ja literally einfach kopiert. Scheinst nicht sehr gut in deinem Job zu sein, schade!
Du als Versicherungsmakler kennst offensichtlich nicht die entsprechende Rechtsprechung. Überlass das besser den Juristen. Wann war denn deine letzte Fortbildung? Jetzt Ende der Diskussion.
das wären jetzt 5 Jahre dazwischen, die Forderung wäre mittlerweile wohl verjährt
Waren ein mal vor Gericht um meine aussage aufzunehmen und zu klären wie der unfallhergang war aber da wurde mir nie gesagt das ich was zu zahlen hätte bis vor einem Monat. Wann verjährt denn so eine forderung?