sind Patenschaften, ob Eltern oder Elternteile, verpflichtet in der Not zu sorgen und zu helfen?


24.06.2024, 21:27

das würde ja im weiteren Sinne bedeuten, daß Verwandte zB als angesprochene Paten, die nur eine ganz kleine Wohnung haben, vielleicht auch nur ein Zimmer selbst bewohnen, gar keine Patenschaften übernehmen können, weil Waisenkinder dann doch ins Heim kämen oder wie ist das?

3 Antworten

Rechtlich hat die Patenschaft keine Bewandtnis. Aber Paten sind ja für die Kinder da, auch wenn die Eltern noch leben. Paten sind für die Kinder da, wenn sie mal jemanden zum Reden brauchen, und die Eltern gerade nicht die richtigen dafür sind. Paten können die Kinder einladen, und die Kinder erleben auf diese Weise andere Familien.

Man kann das natürlich auch rechtlich klar stellen, wenn man das möchte. Man kann eine Sorgerechtsverfügung schreiben, für den Fall, dass man sich mal nicht (mehr) um die eigenen Kinder kümmern kann. Wir haben das so gemacht.

Wenn mein Bruder und meine Schwägerin versterben würden, dann würden wir selbstverständlich meinen Neffen und meine Nichte bei uns aufnehmen. Auch wenn wir uns als kinderloses Paar ganz schön umstellen müssten.

Eine rechtliche Verpflichtung besteht allerdings nicht.

Eine Pflicht besteht nicht. Mal angenommen, ein Paar stirbt jetzt und hinterlässt ein Kleinkind. Dann wird natürlich geguckt, wo man es unterbringen kann. Opa, Oma, Onkel, möglich ist alles. Wenn das Kind nun aber an jemand bestimmten gehen soll, den die Eltern sich vorher ausgesucht haben, zum Beispiel an die Pateneltern, dann bedarf es einer Sorgerechtsverfügung.