Sind manche BVG-Urteile deutlich kontraproduktiv?
um sie nicht in Söders Sprache schlicht saublöd zu nennen, da sie den Fortschritt lähmen statt fördern Herr Merz. Eine Mehrheit ist eh für die Aussetzung der Schuldenbremse in unserer heutigen Lage der res publica.
6 Antworten
Grüß Dich gotik
Das Bundesverfassungsgericht prüft Situationen, ob sie verfassungsgemäß sind oder nicht. Das ist alles und fällt daraufhin ein Urteil. Abgesehen vom gelegentlichen Auslegungsspielraum sind die Urteile trotzdem im Sinne der Verfassung.
Es ist also nicht die Frage, ob die Urteile kontraproduktiv sein könnten, sondern die Vorgänge, die abzurteilen sind.
Darüber debattieren kann man immer und nicht jedem gefällt das.
Herzlichen Gruß
Rüdiger
Was heißt kontraproduktiv? Das BVG hat die Regierung bei einer verfassungswidrigen Tat ertappt und gestoppt. Die Sache ist glasklar.
Jetzt nachträglich "Notstände" zu erfinden, ist dreist. Die Staatseinnahmen sind auf Rekordhöhe und dennoch wollen Grün und Rot immer mehr ausgeben für ihre törichten Projekte.
Und nein, die Mehrheit ist nicht für diesen Schuldenkurs, im Gegenteil.
Sind manche BVG-Urteile deutlich kontraproduktiv?
Das Gericht entscheidet rein nach Gesetzeslage und nicht danach, ob es am Ende Deutschland schadet, oder nicht.
Wenn die Verwendung des Geldes unrechtmäßig ist, dann ist es halt so und man muss andere Lösungen finden.
Allerdings gilt auch: Wo kein Kläger, da kein Richter! Hätte die CDU nicht geklagt, wäre Deutschland jetzt nicht in diesen Schwierigkeiten.
Investitionen in die Zukunft sind keine "dummen Projekte".
Die PISA-Studie hat gezeigt, dass ganz dringend in die Bildung investiert werden muss. Dann noch in den Klimaschutz, in den Wohnungsbau und in die Infrastruktur. Forschung ist auch wichtig.
der Dumne ist wohl der Kläger Merz, der sich bei seiner Industrieklientel hätte schlau machen sollen, wo er ja angeblich sein Können gezeigt habe.
Die Entscheiden nur nach der Gesetzeslage, alles andere ist dem BVG egal. Das ist auch richtig so, denn Justizia muß blind sein.
Das einzige Kriterium nach dem das BVerfG zu urteilen hat ist die Vereinbarkeit des Handelns mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen.
Wenn nicht geklagt worden wäre, hätten wir eine Regierungm, die die Verfassung bricht und das als Freifahrtschein sehen würde, immer neue Schulden für dumme Projekte aufzuhäufen.