Sind kollektiv Strafen in Bayern erlaubt?
4 Schüler aus meiner Klasse waren ständig laut haben mit Papierkügelchen geschmissen und so weiter und wegen denen muss die ganze Klasse jetzt die Hausordnung abschreiben ich finde das ziemlich unfähr.
Ist das überhaupt in Bayern erlaubt die ganze Klasse zu bestrafen obwohl nur 4 laut waren?
Und ist es überhaupt erlaubt die Hausordnung abschreiben zu lassen weil ich da durch ja nicht lerne
2 Antworten
Abschreibung der Hausordnung ist keine Strafmaßnahme laut Schulgesetz. Genauso wenig wie ein unangekündigter Test. Und da es keine Strafmaßnahme ist, kannst Du auch nichts dagegen tun.
Strafmaßnahmen sind so etwas wie Verweise.
Habe ich auch nicht geschrieben ändert trotzdem nichts daran, dass Kollektivstrafen nach Bundesrecht allgemein verboten sind.
Egal ob in einer Schule oder anderen staatlichen bzw öffentlich anerkannten Einrichtungen.
Argumentiert wird über Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde:
Ja, und ich schrieb ja auch schon, dass es keine Kollektivstrafe ist. Es ist einfach keine Strafe, sondern eine pädagogische Maßnahme. Eine Strafe ist etwas, was in Gesetzen als Strafe definiert ist.
Im Link wird explizit erwähnt, dass das auch im Zusammenhang mit Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln gilt.
Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf.
Deswegen schrieb ich ja, dass sich ein unangekündigter Test vielleicht noch als Leistungsüberprüfung vertreten ließe, ein Abschreiben der Hausordnung jedoch nicht.
Hallo M1412r10
Kollektivstrafen an Schule sind nach Bundesrecht verboten und da Bundesrecht immer vor Landesrecht kommt ist es irrelevant ob bayrisches Schulrecht sie erlauben oder verbieten würde:
Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.
Insbesondere dieser Teil ist interessant, da Kollektivstrafen nach dieser Rechtsauffassung sogar gegen das Grundgesetz verstoßen würden:
https://dejure.org/gesetze/GG/1.html
Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
LG
Darkmalvet
Was aber irrelevant ist, da Bundesrecht über den Schulgesetzen der Länder steht.
Einen Test wird er vielleicht noch als Leistungsüberprüfung vertreten können, wenn er die Schüler aber die Hausordnung abschreiben lässt und das ganz klar mit "weil Schüler gestört haben" begründet dann ist das eine Kollektivstrafe.