Hausordnung abschreiben?
Hallo alle zusammen
Weil ich am Handy war muss ich die Hausordnung abschreiben ein kind hat mich verpetzt und die Lehrerin hat es auch gesehen wie ich das handy wegpacke dann sagte die du wirst einmal die Hausordnung abschreiben müssen dann sagte ich nö werde ich nicht tun dann sagte sie dann muss ich dir ein tadel schreiben daraufhin hat die ganze zeit ein anderes kind das handy in dir Luft und so gehalten und das habe ich ihr gesagt habe mit ihr dann die ganze Zeit im Unterricht diskutiert was soll ich jz machen habe kein bock die Hausordnung abzuschreiben ich meine es sind 4 seiten.darf sie das überhaupt machen?Wenn ich die Hausordnung nicht abschreibe denke ich mal dass ich ein tadel bekomme dazu habe ich aber kein bock weil ich schon einen habe meine Klassenlehrer haben auch schon zu mir gesagt dass die eventuell einen aktennotiz machen was ich alles an mist mache was soll ich jz machen?das mit der Androhung des aktennotizes war vor der sache mit dem handy wurde auch schonmal bei 2 andern lehrern ermahnt wegen handy einmal bei meiner sportlehrein gleichzeitig Schulleiterin dass wenn die einmal mein handy sieht dass die das dann einkassiert und in englisch wurde mir gesagt wenn die das nocheinmal sieht landet es bei der Schulleiterin und dann kann ich es am Ende des Tages abholen.
LG gutefragenutzer
hast du den Text auch mit Punkt und Komma? . Ist so nicht zu lesen
Ne habe eine Rechtschreib Schwäche komisch dass andere es lesen können
Ist das denn pädagogisch sinnvoll weil nur dann ist es erlaubt und jcv glaube nicht dass es pädagogisch sinnvoll ist
2 Antworten
Sprich den Schulrektor an, dass du Einblick in den Maßnahmenkatalog haben möchtest.
Dürfen Lehrer Strafarbeiten erteilen?Solange sie pädagogisch sinnvoll ist, dürfen Lehrerinnen und Lehrer bei Fehlverhalten einem Schüler oder einer Schülerin eine zusätzliche Aufgabe erteilen. Das Abschreiben der Hausordnung bzw. anderer Texte oder das mehrfache Schreiben eines Satzes als Strafe ist nicht zulässig, wenn es einen entwürdigen Charakter hat (z. B. öffentlich geschieht) und kein pädagogischer Nutzen feststellbar ist.
In der Regel wird im Maßnahmenkatalog der Schule beschrieben, welche Erziehungsmaßnahmen zulässig sind und in welchem Umfang dies geschehen sollte. Lehrerinnen und Lehrer sollten die Eltern außerdem über das Verhalten des jeweiligen Schülers oder der jeweiligen Schülerin informieren.
Hallo,
mal ganz davon ab, dass dieser Beitrag, fast ohne Satzzeichen eine Zumutung ist, halte ich es für eine gute Idee, dass du die Hausordnung einmal abschreibst. So weißt du zum einen, was drinsteht und hältst dich künftig hoffentlich daran. Zum anderen tust du etwas für deine Grammatik und deine Zeichensetzung.
AstridDerPu
Dafür, dass du eine Rechtschreibschwäche hast, enthält dein Beitrag, bis auf die fehlende Großschreibung, erstaunlich wenig Rechtschreibfehler. Die Grammatik und die Zeichensetzung lässt mehr als zu wünschen übrig.
So oder so ändert es nichts daran, dass das Abschreiben der Hausordnung eine gute Übung für dich.
Ich meine dass ich eine Rechtschreib Schwäche habe dass mit groß und klein Schreibung korrigiert fast alles mein handy aber in einem hand geschriebenen text wären mehr fehler das handy korrigiert nur nicht das komma und punk Setzung
Habe eine rechtschreibschwäche