Schulstrafe?

1 Antwort

Einen Paragraphen gibt es für den konkreten Fall nicht. In den Verordnungen und Ausführungsbestimmungen zu den Schulgesetzen werden die konkreten Vorgehensweisen zwar etwas eingegrenzt, aber Lehrer haben bei der Anwendung der sogenannten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen einen Handlungsspielraum.

Wie allgemein im Recht üblich, müsste der Lehrer bei einem Vorwurf zunächst auf die Verletzung irgendeiner Rechtsordnung hinweisen; zum Beispiel der Schulordnung. Da müsste drinstehen, dass es verboten ist, sich in der Hofpause im Schulgebäude aufzuhalten.

Wenn das so ist, dann dürfte er eine Erziehungsmaßnahme anwenden. Die soll aber im Verhältnis zum Vergehen stehen und entsprechend angemessen sein. Also stellt sich in Deinem Fall die Frage, ob es gerechtfertigt ist, die Schulordnung abzuschreiben, weil Du nicht draußen warst. Auch ein Gespräch mit Dir wäre eine Erziehungsmaßnahme. Es gibt auch die Regel, dass man mit milden Maßnahmen beginnt, anstatt gleich die Keule rauszuholen.

Als erstes müsstest Du also nachschauen, ob es wirklich verboten ist, sich in der Hofpause im Schulgebäude aufzuhalten. Der Wortlaut wäre wichtig. Es könnte schließlich auch eine Empfehlung sein, sich draußen aufzuhalten und es könnte Ausnahmen geben.

Ganz unabhängig von der rechtlichen Situation solltest Du ganz allein entscheiden, ob der Lehrer das darf. Wenn Du die Schulordnung nicht abschreiben möchtest, dann tue es nicht.

Gruß Matti


Marvin861 
Beitragsersteller
 03.03.2023, 19:44

Danke dir 🙌🏻

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