Sind in Dressur-WB‘s Hilfszügel zugelassen?
Hallo,
Ich bin bisher immer nur Dressurreiter-WBs geritten, da sind Ausbinder ja immer erlaubt.
In der WBO 2024 steht, dass Hilfszügel auch in Dressur-WBs (z.B DW2) zugelassen sind. Aber ich dachte immer in einem Dressur-WB muss man ohne reiten können?
In der Ausschreibung steht nur Ausr. 242/B aber nichts davon ob Hilfszügel zugelassen sind oder nicht.
Kann mir jemand sagen ob ich da dann auch mit Hilfszügeln reiten darf? Oder nur wenn in der Ausschreibung steht das es erlaubt ist?
3 Antworten
Hilfszügel sind im Dressur-WB nur erlaubt, wenn es in der Ausschreibung steht. Sonst niemals. Zur Not in der Meldestelle anrufen und fragen.
Ich habe es bis jetzt genau zwei Mal erlebt, dass jemand trotzdem mit Hilfszügeln einreiten wollte...eine wurde abgeklingelt und direkt nach Hause geschickt. Die andere (auf einem anderen Turnier) durfte nochmal als letzte starten.

Hilfszügel sind im Dressur-WB lt. neuer WBO zugelassen
"Mit der Klarstellung, dass die Klasse E nur noch in der LPO verankert ist und die WBO allein den Wettbewerben vorbehalten ist, soll auch eine bessere Vorbereitung auf den Turniersport im Sinne von Leistungssport erreicht werden. Denn zum einen werden die Dressurprüfungen (anders als in Dressur-WB) nicht mehr mit Hilfszügeln geritten, was ein gewisses reiterliches Können voraussetzt. Dies kann in den Wettbewerben erlernt und über das Prüfungsangebot der LPO weiterentwickelt werden. Eine gute reiterliche Grundlage ist die beste Voraussetzung, um auch später bei steigenden sportlichen Anforderungen den Ansprüchen an das Pferdewohl gerecht zu werden"
Quelle: Klarstellung der FN zum Thema LPO/WBO und NachwuchsförderungGenau: nach Ausschreibung.
LPO Dressur ist grundsätzlich ohne Hilfszügel, bei Prüfungen nach der WBO nach Maßgabe der Ausschreibung.
Nein, umgekehrt. Sind nur erlaubt, wenn es da steht:
Dressur-WB (E 1)https://www.nennung-online.de › files › WBO_W...
Ausrüstung des Pferdes: Sattel mit Steigbügeln, Trensenzaum. Erlaubt: Hilfszügel (kein gleitendes Ringmartingal) nur, wenn die Ausschrei- bung es zulässt ...
Zur Not würde ich einfach eine E-Mail schreiben, oder beim abhaken am Tag davor telefonisch nachfragen.
Aber theoretisch sehe ich es so wie urlewas. Wenn in der Ausschreibung nicht ausdrücklich hilfszügel erlaubt sind, sind keine zu verwenden.
Dann frag doch hier nicht, sondern schnall einfach unverdrossen deine Ausbinder rein, wenn du es ja besser weißt. Wir alle hier haben ja demnach wohl die neuen Regelungen noch nicht richtig kapiert. Macht auch Nix - wir reiten da ja nicht mit, sondern haben uns die Mühe hier nur für dich gemacht.
Alle, die hier antworten, reiten entweder garkeine Turniere, oder sind der WB Ordnung längst entwachsen. Dennoch haben wir getan, was wir konnten, um dir zu helfen. Vom Diskutieren wird aber keiner schlauer.
Kannst uns ja gerne nach deinem Start von deinen Erfahrungen berichten. Wir alle lernen gerne dazu.
Also wenn in der Ausschreibung nicht steht „Hilfszügel sind nicht zulässig“, dann darf ich mit reiten?