1 Antwort

In der Dressur gibt es unterschiedliche Bewertungsmaßgaben - Prüfungen werden unterteilt in "Dressurreiterprüfung", "Dressurpferdeprüfung" und "Dressurprüfung". Je nach Prüfung gelten unterschiedliche Bewertungskreterien.

- Bei einer Dressurreiterprüfung wird hauptsächlich der Reiter beurteilt (Sitz, Handhaltung,Einwirkung, Hilfengebung etc.).


- Bei einer Dressurpferdeprüfung wird hauptsächlich das Pferd beurteilt (Anlehnung, Rittigkeit, Durchlässigkeit,etc.- Diese Prüfungen werden eigentlich nur für Pferde bis 5/6 Jahre ausgeschrieben da diese Prüfungen  Erweiterungen der Aufbauprüfungen (Eignungsprüfungen) sind)


- Bei einer Dressurprüfung wird das Gesamtbild erfasst (Also das Zusammenspiel zwischen Reiter und Pferd - )


Für die einzelnen in der Prüfung geforderten Lektionen werden von den Richtern Wertnoten vergeben. Diese werden am Ende der Prüfung zu einer Gesamtnote addiert.

Es werden folgende Noten vergeben:

Dressurrichter bei der Notenvergabe

0,0: nicht ausgeführt
0,5
1,0: sehr schlecht
1,5
2,0: schlecht
2,5
3,0: ziemlich schlecht
3,5
4,0: mangelhaft
4,5
5,0: genügend
5,5
6,0: befriedigend
6,5
7,0: ziemlich gut
7,5
8,0: gut
8,5
9,0: sehr gut
9,5
10,0: ausgezeichnet


Nun zu deiner Frage mit den Hilfszügeln. Bestimmte Hilfszügel (z.B. Einfache Ausbindezügel, Martingal, Dreickszügelsind) sind Leistungsprüfungen und Wettbewerben bis zur Klasse E grundsätzlich erlaubt. Ausschlaggebend dafür ob sie tatsächlich verwendet werden dürfen ist die Ausschreibung für die jeweilige Prüfung. (Frage am besten direkt beim Veranstalter nach ob für die Prüfung Ausbinder zulässig sind oder nicht, dann bist du auf der sicheren Seiten)

Dadurch dass bei dem Dressurreiterwettbewerb hauptsächlich das der Reiter und nciht das Pferd beurteilt wird, sind Ausbinder eigentlich überflüssig. Aber du kannst dich ja einfach mal beim Veranstalter fragen ob du fürs gute Gefühl auch mit Ausbindern reiten darfst. ;)