Sind Ausbilder oder Ausbildungslehrer bestechlich ?

4 Antworten

Überall gibt es bestechliche Personen. Und ich wage auch zu behaupten, dass alle Personen bestechlich werden können.

Glaube ich nicht, denn er riskiert dadurch natürlich seine Position als Ausbilder. Zudem, bei schriftlichen Prüfungen, kann man eigentlich nicht's fälschen und somit auch nicht bestechen, da schriftliche Prüfungen im Nachgang immer von weiteren Personen überprüft werden können. Weiterhin, ist in aller Regel die Auswertung durch mindestens zwei Fachprüfer unabhängig voneinander vorgeschrieben. Mündliche und praktische Prüfungsteile, werden ebenfalls immer von mehreren Fachprüfern abgenommen. Hier kann nicht einer eine gute Note geben und der oder die anderen Fachprüfer eine schlechte Benotung. In der Praxis ist dies also eher ausgeschlossen, hierzu, müsste man dann schon einen ganzen Prüfungsausschuss und nicht nur eine Person bestechen.

Mfg


hoth560 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 22:56

Das ist zwar richtig und in Unis oder Hochschulen ist das der Fall.

Aber ich spreche gerade von einer normalen Berufsausbildung. Ich denke, da kann man schon etwas herausbekommen.

Rollerfreake  01.04.2022, 23:48
@hoth560

Um welche Ausbildung handelt es sich denn konkret wenn ich das fragen darf?. Nein, wie erwähnt, in aller Regel ist das tatsächlich ausgeschlossen, da man eben den ganzen Prüfungsausschuss und nicht nur eine Einzelperson bestechen müsste. Auch bei Berufsausbildungen ist nach der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Abnahme durch mehrere Fachprüfer Vorschrift. Schriftliche Prüfungen, müssen wie erwähnt durch zwei Fachprüfer unabhängig voneinander benotet werden, mündliche Prüfungsteile werden von ebenfalls mindestens zwei Fachprüfern abgenommen und praktische Prüfungsteile teilweise sogar von vier Fachprüfern. Mfg

hoth560 
Beitragsersteller
 02.04.2022, 19:47
@Rollerfreake

Er hat eine Ausbildung als Flugzeugmechaniker gemacht

Rollerfreake  03.04.2022, 18:22
@hoth560

Gut, da kenne ich die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nicht aber üblicherweise, ist wie erwähnt die Abnahme durch mehrere Fachprüfer vorgeschrieben. Bei Interesse, jede APrV ist heute im Internet frei verfügbar. Mfg

Üblicherweise sind sie es nicht.
Aber wie sonst auch im Leben: irgendwelche Ausnahmen gibt es immer mal von der Regel.

Der Ausbilder riskiert seine berufliche Zukunft. Da sollte als Gegenleistung schon ein Betrag drin sein, der seinen Lebensunterhalt für den Rest seines Lebens weitgehend abdeckt, sprich ein nicht zu niedriger sechsstelliger Betrag.
Es sei denn, er ist unvernünftig und gierig.