etsy, hobby, gewerbe?

3 Antworten

Das Gewerberecht ist vorrangig Verbraucherschutz. Und deshalb kennt es keine Freibeträge oder Testphasen.

Sobald du deinen Shop ON schaltest, betreibst du ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, hat dies gemäß § 14 GewO von Anfang an anzuzeigen.

Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Betreibst du eine nachhaltige, selbständige Tätigkeit, die auf Gewinn ausgerichtet ist, musst du das anmelden. Völlig egal, ob du damit Gewinn erwirtschaftest, oder nicht.

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge.