Betrifft das kippen der Fenster.?

4 Antworten

das sehe ich eher als schlecht formulierten Tip, ein Fenster gehört zur Mietsache, man kann es öffnen oder geschlossen halten, wichtig ist nur beim Auszug mit dem Zustand der Mietsache umgegen zu können, ist die Wohnung feucht und war es beim Einzug nicht, wird der böse Vermieter wahrscheinlich die Schäden dokumentieren und in Rechnung stellen.

Durch Kippen kommt keine Feuchtigkeit rein, sondern nicht richzig raus. Er will damit erreichen, dass du zum Lüften die Fenster ganz auf machst und nicht nur kippst. Allerdings wüsste ich nicht, mit welchem Recht er dir das Verbieten oder Befehlen kann, das Fenster so zu benutzen...

Darf er nicht verbieten ich schätze etwas stimmt mit den Fenstern nicht.

Hallo, wenn es sich um ein Niedrigenergiehaus mit Wärmerückgewinnung handelt verstehe ich das Verbot andernfalls nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung