Wer muß die Fenster in einer Mietwohnung streichen

4 Antworten

Innenseite Mieter---Aussenseite Vermieter

Wenn nicht anders vereinbart (MV)

pw

"Unter Schönheitsreparaturen oder Renovierung versteht man alles, was sich beim normalen Wohnen im Laufe der Zeit abgenutzt hat und in der Regel mit Farbe, Tapete und etwas Gips erneuert werden kann. Dazu gehört: Tapezieren von Wänden und Decken, Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, Streichen der Heizkörper, einschließlich der Heizungsrohre, Streichen der Türen innerhalb der Wohnung, Streichen der Fenster von innen und Streichen der Wohnungstür von innen. "

http://www.mieterbund.net/recht/main_recht_schoenheitsrep.html

Innen der Mieter, außen der Vermieter! So steht es in den meisten Mietverträgen unter "Schönheitsreparaturen"! Was steht denn alles so in dem Mietvertrag, den Sie unterschrieben haben? - Einfach mal lesen! Das schützt vor mancher Unsicherheit und Frage!

Von innen ja, von außen nein. Schau mal in den Mietvertrag,