Selbst anmelden in Eigentumswohnung wenn vermietet?
Habe eine Eigentumswohnung. Möchte mich dort mit 1. Wohnsitz anmelden und dann vermieten, bin viel im Ausland!
5 Antworten
Die Bussgelder für Scheinwohnsitze sind zwischenzeitlich ziemlich hoch.
(gilt natürlich auch für Besitzer) Ab wann das nun im Einzelnen zu einem Scheinwohnsitz wird ist von deiner tatsächlichen Hin- und Herreise abhängig und wohl für den Einzelfall nachzurechnen.
Bitte zudem Vorsicht: Du hast in deiner Frage nicht erwähnt, ob du deutscher Staatsangehöriger bist. Wenn nicht achte bitte darauf, dass dein Wohnsitz nicht per Gesetz als "dauerhaft" ins Ausland verlegt wird. Darunter fällt leider auch die Erlaubnis der Niederlassung, also unbefristete AE`s. Wenn du 6 Monate weg bist, ist die Erlaubnis auch weg, das gilt auch wenn du rechtzeitig wieder kommst aber nicht entsprechend den Wohnsitz hier nimmst sondern nach einem kurzen Verbleib wieder ausreist. Kann zu bösem Erwachen führen.
Du darfst dich dort nur anmelden, wenn du die Wohnung auch tatsaechlich zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Wie aber soll das gehen, wenn du die gesamte Wohnung vermietest? Vermietest du hingegen nur einen Teil davon und nutzt den anderen Teil selbst, geht das natuerlich.
Melde dich dorthin um. Was du mit der Wohnung machst, interessiert die Gemeinde nicht. Ihr könntet ja auch in einer WG oder dergleichen leben.
ins Ausland ummelden, kann man sich schlecht
Aber abmelden kann man sich. Muss man auch, wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat.
Du kannst natürlich deinen Erstwohnsitz dort nehmen und viel im Ausland weilen, so lang du willst. Aber du solltest aus strategischen Gründen nur untervermieten und dabei deutlich machen, dass es eine Untermiete und eine House-Sitting-Vereinbarung ist, bei der auf die Wohnung aufgepasst wird.
Reicht hier eine schriftliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und Mieter, ohne Behörde?
Du bist Eigentümer, gell? Dann brauchst du nichts weiter, als dich auf der Stadtverwaltung ordnungsgemäss als Erstwohnsitz anzumelden. Wie lange du dann im Ausland weilst, ist egal.
Wenn du dann einen Mieter einziehen lässt, fällt das unter das Vertragsrecht. Das brucht bloss einen Mietvertrag zwischen dir als Eigentümer und dem Mieter. In dieser Vereinbarung sollte aber absolut durchgängig der Begriff Untermiete verwendet werden und auch der Dienstleistungsteil des House-Sittungs klar umschreiben werden mit Rechten und Pflichten.
Mit anderen Worten du beabsichtigst einen Schein-Wohnsitz anzumelden!
Und dies ist strafbar und kann mit einer Geldstrafe bis 50.000 € belegt werden.
So egal ist das nicht. Sich irgendwo anmelden wo man nicht auch tatsächlich einzieht ist eine Ordnungswidrigkeit.