Sehtest für den Führerschein korrigieren?

2 Antworten

Vor kurzem habe ich zur Augenkontrolle noch einmal einen Sehtest gemacht und ich hatte ein viel besseres Ergebnis als damals.

Was bedeutet denn "ein viel besseres Ergebnis" in Zahlen? Und wie wurde die Sache von demjenigen, der den Sehtest bei dir durchgeführt hat, eingeschätzt?

Meine Frage ist nun, ob ich diesen Sehtest beim TÜV abgegeben kann 

Der TÜV hat damit nichts zu tun, sondern die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Zum Autofahren muss man einen Visus von mindestens 0,7 vorweisen - falls du den nun ohne Brille erreichst und die bestehende Auflage aus deinem Führerschein entfernen lassen möchtest, brauchst du ein dementsprechendes Augenärztliches Gutachten, was dir den geforderten Wert ohne Korrektur bescheinigt. Insgesamt wird das nicht ganz billig; du müsstest das Gutachten bezahlen und die Kosten für einen neuen Führerschein kämen hinzu, außerdem wahrscheinlich noch Verwaltungsgebühren der Fahrerlaubnisbehörde für den ganzen Aufwand.

Also, falls du bei deinem aktuellen Sehtest knapp diese magische 0,7 erreicht hast, würde ich mir an deiner Stelle gut überlegen, ob es sich lohnt, in ein Gutachten zu investieren. Eventuell hast du an dem Tag, wenn das stattfinden soll, eine geringere Tagessehschärfe und das Ergebnis fällt nicht positiv aus. Zudem ist zu berücksichtigen, dass diese 0,7 generell fürs Führen eines Kraftfahrzeugs gültig ist, also selbst wenn die Auflage zum Tragen einer Brille nicht mehr bestehen sollte, wärst du weiterhin verpflichtet, den geforderten Visus zu haben. Falls deine Sehschärfe später wieder geringer ist als 0,7, du irgendwann in einen Unfall verwickelt bist und sich daraufhin herausstellt, dass du mit zu geringem Visus unterwegs warst, kann dir das weiterhin zur Last gelegt werden, unabhängig von einer bestehenden Auflage.

Nein, so einfach ist es nicht.

Du musst nicht dem TÜV, sondern der Führerscheinstelle gegenüber nachweisen, dass du keine Sehhilfe (mehr) benötigst.

Dazu reicht dann jedoch ein einfacher Sehtest nicht mehr aus, sondern du brauchst ein Augenärztliches Gutachten.

Dieses Gutachten wird von der Führerscheinstelle anerkannt, jedoch nicht bei einer Verkehrskontrolle.

Da gilt das, was im Führerschein steht und deshalb bist du gut beraten, die Sehhilfe aus dem Führerschein austragen zu lassen, wenn du sie nachweislich nicht (mehr) brauchst.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"