Schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, was nun?
Hallo :),
Folgendes: Mein Nachbar (ich W,23) hat seit zwei Jahren immer wieder Zettel an seine Tür gehängt, oft sexuell geprägt, die an mich gerichtet waren, er hat seine Wohnung seit Jahren nicht verlassen.
Ich war öfter bei der Polizei und dem Vermieter vorstellig, nun wurde das erste Mal reagiert, seitens der Polizei, sie wollten ihn aber eigentlich nur wegen Beleidigung verwarnen, haben jedoch eine Kamera in seinem Türspion, sowie Bilder von mir allein + Freunden bei ihm gefunden, die bis Januar 2023 datiert werden können. Dies wurde als Beweismaterial gesichert. Nun wurde ein Strafantrag wegen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrechr gestellt. Was genau kann denn da jetzt passieren?
Danke schonmal!
2 Antworten
Es gibt Strafrecht und es gibt Zivilrecht.
Von den strafrechtlichen Konsequenzen hast du nichts ausser, dass dein Lieblingsnachbar, der dich offenbar so beeindruckend findet, dass sein gesamtes Leben um dich kursiert, Geld an den Staat zahlen darf und eine Bewährungsstrafe oder Unterbringung erhält, falls er sich nicht vorher aus Liebesfrust erhängt und dir einen Abschiedsbrief hinterlässt. Offenbar bist du ja die einzig real sichtbare weibliche Person in seinem Leben.
Zivilrechtlich musst du nun selber Klage einreichen falls du was willst. Wenn er nichts zahlen kann, bleibst du auf deinen Prozesskosten sitzen.
Gibt nicht viele Möglichkeiten.
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Nachstellung/Stalking (§ 238 StGB), Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Und du könntest über § 22 KunstUrhG bzw § 823 BGB Schmerzensgeld oder Schadesersatz fordern.
Was genau passiert hängt stark davon ab, wie stark das Ausmaß jetzt tatsächlich war und ob es schon früher solche Vorfälle gab.
VG