Schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, was nun?

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Es gibt Strafrecht und es gibt Zivilrecht.

Von den strafrechtlichen Konsequenzen hast du nichts ausser, dass dein Lieblingsnachbar, der dich offenbar so beeindruckend findet, dass sein gesamtes Leben um dich kursiert, Geld an den Staat zahlen darf und eine Bewährungsstrafe oder Unterbringung erhält, falls er sich nicht vorher aus Liebesfrust erhängt und dir einen Abschiedsbrief hinterlässt. Offenbar bist du ja die einzig real sichtbare weibliche Person in seinem Leben.

Zivilrechtlich musst du nun selber Klage einreichen falls du was willst. Wenn er nichts zahlen kann, bleibst du auf deinen Prozesskosten sitzen.

Gibt nicht viele Möglichkeiten.

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Nachstellung/Stalking (§ 238 StGB), Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Und du könntest über § 22 KunstUrhG bzw § 823 BGB Schmerzensgeld oder Schadesersatz fordern.

Was genau passiert hängt stark davon ab, wie stark das Ausmaß jetzt tatsächlich war und ob es schon früher solche Vorfälle gab.

VG