Schwerbehindertenausweis und zugfahren ICE und ic?
Hallo, ich würde gern mit meinem Kind (7) zu meiner Tante fahren mit dem Zug. Die wohnt 600 km entfernt. Mein Kind hat einen Schwerbehindertenausweis mit 100 % BGH Zeichen. Meine frage wieviel würde und das kosten. Fahre ich als b kostenlos? Darf ich nur Regio fahren oder auch ICE? Vielen dank für eure Antworten. Muss ich noch extra diese Weltmarke beantragen oder reicht es den Ausweis beim Ticket Kauf mitzunehmen?
8 Antworten
Wenn ich das richtig verstehe, gilt für Fernverkehrszüge wie den ICE keine Freifahrtberechtigung sondern nur für Nahverkehrszüge während eine Begleitperson in allen Zügen kostenlos mitfahren darf. Logik der Deutschen Bahn ist irgendwie nicht nachvollziehbar.
Am 1. September 2011 wurde die Freifahrtregelung für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen erweitert. Die Deutsche Bahn hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vereinbart, die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben. Damit wird für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) – S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) – ermöglicht. IC/EC-, ICE- und D-Züge sind Fernverkehrszüge und daher nicht von der Reglung betroffen. Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind. Diese neue Freifahrtregelung gilt ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse. Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen wurden entsprechend angepasst.
Die unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen oder Hunden gilt in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, im DB AutoZug und City Night Line (außer Sonderzügen und -wagen), auf Buslinien im Nah- und Fernverkehr, in Zügen der sonstigen Eisenbahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See, im Nordseeinselverkehr, in Sitzwagen von Nachtzügen.
Nachzulesen unter:
http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml#6a
Hier besonders die Punkte 6a bis f.
Bis vor einem Jahr galt die kostenlose Beförderung sogar nur in einem Umkreis von 50 km um den Wohnort sowie in S-Bahnen und in Verkehrsverbünden.
Durch die zunehmende Zahl der Verkehrsverbünde wurde diese Regel aber langsam sinnlos, so dass eine Gültigkeit in allen Nahverkehrszügen bundesweit beschlossen wurde.
Die Freifahrtregelung für Schwerbehinderte ist aber weiterhin nicht dafür gedacht, kostenlose Fernreisen zu ermöglichen.
Lieber Rolf42. Die Deutsche Bahn ist mittlerweile ein privatrechtlich organisiertes Staatsunternehmen.
D. h., dass der Staat nur in ganz wenigen Bereichen die Kontrolle hat. Die Preisgestaltung liegt dabei nicht im Aufgebanbereich des Staates und wird daher auch nicht per Gesetz beschlossen sondern durch den Vorstand bzw. Aufsichtsrat beschlossen dem die Länder bzw. der Bund zustimmen.
Hier ein Artikel wobei schon im ersten Satz klargestellt wird wer die Preise festlegt:
Noch unverständlicher und unlogischer wird es, wenn man weiß, dass eine Begleitperson nicht zwingend einen Schwerbehinderten begleiten muss. Und wenn eine Begleitperson schon anwesend ist, darf diese kostenlos fahren und der Schwerbehinderte nicht.
Sorry. Nicht logisch.
Die Regelung ist eigentlich einfach, ein Mensch mit Behinderung muss zahlen wenn der Zug nicht zum öffentlichen Nahverkehr gehört. Falls der Mensch mit Behinderung in seinem Ausweis das Merkzeichen B dann hat eine Begleitperson frei Fahren aber nur wenn der Mensch mit Behinderung dabei ist. Die Logik dahinter ist in meine Augen durchaus nachvollziehbar. Der Mensch mit Behinderung möchte von A nach B da muss er zahlen wie jeder andere auch, wenn er aber zusätzliche eine Begleitperson benötigt, das ist das ein Nachteil der unter bestimmten Umständen ausgeglichen wird. Im übrigen muss die Begelitperso9n selbstverständlich Zahlen wenn der Schwerbehinderte nicht dabei ist
Der Behindertenausweis 100 % berechtigt nicht zu kostenlosen Fahrten mit IC/ICE. Also normale Preise (für 1 Erwachsener plus 1 Kind).
Beim Merkmal aG kann man eventuell Regionalzüge und Busse kostenlos inkl. Begleitperson benutzen. Es gibt auch bestimmte Voraussetzungen ( Rollstuhl muss geeignet sein )
Hängt alles Merkmal und vom Grad der Behinderung ab. Eventuell kann man wählen zwischen Kfz-Steuerermässigung und Bahnfahrt, wenn man beides möchte, muss man die Wertmarke kaufen.
Der Behindertenausweis hat eine Info zur Bentzung von öffentlichen Verkehrsmitten.
Ich kann meine Tochter (GdB 80 mit Merkzeichen H und B) kostenlos mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb Deutschlands begleiten.
ÖPNV kostet uns beide nichts und Fernzüge wie ICE sind für mich frei, während Tochter mit der Bahncard 25 vergünstigt reisen kann.
Wer Merkzeichen H hat, bekommt die Wertmarke unentgeltlich.
Hast du selbst einen SBA oder (falls du Kinder haben solltest) eines deiner Kinder?
Bei der Begleitperson ist das Merkzeichen B im Ausweis relevant nur mit diesem darf eine Begleitperson umsonst mit fahren. Ansonsten enthält deine Antwort auch noch viele weitere Fehlinformationen. Bei so etwas ist eine Antwort nur hilfreich wenn sie auch einigermaßen richtig ist.
Wenn der Behinderte auf eine Begleitperson angewiesen ist, darf diese kostenlos mitfahren. Wenn das Kind also eine ICE-Karte löst, kann die Begleitperson kostenlos mitfahren. Da würde ich beim Fahrkartenverkauf aber vorher fragen.
Ich kann airwalker nur zustimmen.
Bei Benutzung des ICE muss das schwerbehinderte Kind eine Fahrkarte lösen, die begleitende Person ist kostenfrei. Eine Wertmarke für freies Fahren ermöglicht kostenlose Fahrten des Schwerbehinderten und dessen Begleitperson in Nahverkehrszügen und Zügen eines Verkehrsverbundes.
Zu empfehlen bei einer Fernreise im ICE ist die kostenlose Sitzplatzreservierung.
Ich wünsche Euch allzeit gute Fahrt.
Aber da Kinder bis zu einem gewissen alter frei fahren. Wäre die Begleitperson trotzdem frei?
Mit einem Schwerbehindertenausweis mit Fahrausweis kann man in ganz Deutschland kostenlos herumfahren mit dem schnellzügen nicht aber man bekmmt es Vergünstigungen
wenn im ausweis ein B = Bekleidperson steht fährt diese immer kostenlos bei der bahn.
Das ist nicht die Logik der Deutschen Bahn sondern die gesetzliche Regelung.