Schwengelabstand zu dorfgebiet?
Hallo, ich zäunte gerade meine Wiese ein und habe den Zaun auf Grenze gesetzt. Die Wiese sowie mein komplettes Grundstück ist im b- Plan allg. Dorfgebiet. (Pferdehaltung). Jetzt verlangt der Nachbar (Brachland, vom Landwirt gepachtet), dass ich schwengelabstand einhalte. Muss ich den Zaun versetzen? Danke!
2 Antworten
Laut unserem Nachbarrecht in Baden- Württemberg muß man gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken einen Mindestabstand von 0,5 m einhalten.
Das gilt innerorts sowie für den Außenbereich einer Gemeinde.
Allerdings kann Pferdehaltung evtl. auch als landwirtschaftliche Nutzung verstanden werden.
Falls der Zaun höher ist als 1,50 m, muß man sogar einen Abstand von 1 m einhalten.
Genaueres erfährst du wahrscheinlich im Nachbarrecht deines Bundeslandes.
Man kann das kaufen.
Der Randstreifen gehört euch und ihr müßt ihn pflegen.
Sinn dieser Abstandsregelung ist, daß der Landwirt sein Grundstück bis zur Grenze bearbeiten kann (siehe "Pflugabstand" oder "Rädlesrecht").
Danke! In Niedersachsen steht, das gilt nicht wenn eines der Gebiete einen Bebauungsplan hat, und das wäre Dorfgebiet, dachte ich. Die anderen Nachbarn (Wohngebiet) haben den Zaun auch auf Grenze. Hm. Aber wenn das sogar innerorts gilt, muss ich wohl weichen.
Kommt auf das Nachbarrecht deines Bundeslandes an.
Zwischen unserem Hof mit Jägerzaun ringsum und den umliegenden Ackerflächen wächst 0,5 Meter breit Gras etc.
Denkst du, dass diese Fläche UNS gehört oder ist das Grund der anliegenden Bauern?
Und wer muss diesen Randstreifen pflegen?