2x Schwarzgefahren hvv?

2 Antworten

Hast du dich mal auf ADHS (gibt's auch ohne Hyperaktivität) untersuchen lassen?

Wenn du ein Abo hast, wo dein Name hinterlegt ist, kannst du die Karte im richtigen(!) Service-Center (je nach dem wer dich kontrolliert hat) nachzeigen und zahlst dann nur <10EUR, siehe z. B. https://db-fn.de/

notting

Woher ich das weiß:Hobby

MickVlt 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 19:06

Und der Punkt der Respektlosigkeit bezog sich nicht auf das Thema "ADHS", sondern darauf, dass man einem Menschen nicht auf diese Weise begegnet. Man beginnt zum Beispiel mit einer Begrüßung wie "Hi", "Hallo", "Moin" oder "Hey".

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MickVlt 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 17:32

Ja ich habe tatsächlich Adhs. Klang aber trotzdem sehr respektlos von dir, da dein Satzbau direkt mit so etwas anfängt.

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notting  20.08.2024, 17:42
@MickVlt
  1. Du hättest auf den Teil nicht (öffentl.) antworten brauchen.
  2. Gerade bei Leuten die schnell was vergessen ist es wichtig, dass wichtige Infos ganz vorne stehen. Viele wissen von ihrem ADHS nix und leiden darunter ohne dass sie wissen, wie sie ansatzweise Hilfe bekommen. Deswegen habe ich es auch vermieden, beim Bau des ersten Satzes "ADHS" ganz ans Ende zu schreiben. Hab als Zivi mit ADHS-Kindern zutun gehabt, wo das glücklicherweise schon im Kiga-Alter bekannt war. Mit deiner Forderung würdest du derartigen Betroffen schaden. Ergo ist eher deine Forderung respektlos.

notting

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MickVlt 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 18:44
@notting

Hast du dich mal auf Soziale Inkompetenz untersuchen lassen?

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MickVlt 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 18:52
@notting

Ich habe kein Problem damit, es öffentlich zu beantworten, da es nichts ist, wofür man mich konfrontieren oder gar diffamieren könnte. Ich bin mir bewusst, dass ich ADHS habe. Deine Erfahrungen interessieren mich nicht, da ich dich als Mensch nicht kenne und daher keinen Wert auf deine Meinung/Erfahrung legen kann. Ich habe hier lediglich eine Frage gestellt. Beantworte sie bitte vernünftig oder halte dich zurück. Dein Beitrag ist weder hilfreich noch bietet er einen Mehrwert für den Fragesteller, also mich.

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Hi, das liegt im Ermessen der Verkehrsgesellschaft und vielleicht sogar am zuständigen Sachbearbeiter.

Sie könnten schon beim 1. Mal Strafantrag stellen. Sie können auch bis zum 5. Mal warten.


MickVlt 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 12:09

Oh okay, danke. Das macht sinn.

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