Kündigung in der Probezeit?

5 Antworten

Wenn ich mich kündige,

Was nur geht, wenn du dich selbst eingestellt hättest. Du kannst deinen Ausbildungsvertrag kündigen, aber nicht dich.
Und bei einer Ausbildung kommt dann das Alter noch hinzu. Unter 18 -> du brauchst die Zustimmung und die Unterschrift deiner Erziehungsberechtigten auf der Kündigung, denn diese haben auch mit dir zusammen den Ausbildungsvertrag unterschrieben und du alleine bist noch gar nicht in der Lage, einen Vertrag abzuschließen oder zu kündigen.

Ab 18 -> deine Entscheidung.

bekomme ich eine Sperre für 3 Monaten??

Was bei selbst verursachter Arbeitslosigkeit reichlich normal ist. Folglich solltest du dich zuerst um eine Alternative bemühen, bevor du an Kündigungen denkst. Dann kann das ziemlich nahtlos ohne lange Pause dazwischen ablaufen und eine eventuelle Sperre kann dir reichlich egal sein.

Wenn Du ohne wichtigen Grund selber kündigst, oder die Kündigung selber zu verantworten hast, kannst Du mit einer Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen rechnen.

Hast Du allerdings die Anwartschaftszeit für das ALG - 1 nicht erfüllt, dann besteht auch kein Anspruch.

Du musst innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, dann bestünde dem Grunde nach Anspruch auf min. 6 und bei min. 24 Monaten mit Beiträgen max. 12 Monate Anspruch auf ALG - 1, dass zumindest solange man noch unter 50 Jahre alt ist.

Ab 50 kann der Anspruch dann stufenweise bis zu 24 Monate steigen.

Sollte also kein Anspruch bestehen, dann käme nur Bürgergeld vom Jobcenter in Betracht, da würde es dann aber auch eine entsprechende Sanktion des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt geben, im Regelfall zunächst über einen Monat und 10 % vom maßgebenden Regelbedarf.

Aber da käme es auch noch darauf an wie alt Du bist und wo und mit wem Du zusammen lebst.

Würdest Du z.B.noch unter 25 sein und bei den Eltern im Haushalt leben, würdest Du nur zusammen mit ihnen einen Anspruch haben können, weil Du mit ihnen dann eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden würdest, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.

Ein Anspruch käme dann nur mit den Eltern in Betracht, wenn der Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken werden könnte.


kündigen ist rein reflexives Verb.

Wenn Dein Ausbilder den Ausbildungsvertrag kündigt, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen, wenn Du die Kündigung verschuldet oder mitverschuldet hast.

Allem voran hast Du jedoch in der Probezeit einer Ausbildung grundsätzlich noch noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Falls es um das Jobcenter geht, kann eine Leistungsminderung ausgesprochen werden.

in sehr vielen Fällen wirst du grundsätzlich keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, also ist die Sperre auch "egal". Ob du 0 € kriegst oder 0 € kriegst...

Solltest du tatsächlich ALG1 beziehen können, würdest du die ersten drei Monate aber nichts kriegen

Ja, durch eine fristlose Kündigung hast du kein Anspruch auf Alg1