Schwanger arbeiten im Kindergarten?

1 Antwort

Ich kann nur für eine Freundin sprechen, die Erzieherin ist und jetzt ihr zweites Kind bekommen hat.

Es gibt kein generelles Beschäftigungsverbot mehr. Jeder Betrieb muss selbst seine Risiken abwägen und auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ein BV aussprechen. Allerdings kommen die wenigsten Kitas dann zu einem betrieblichen BV. Sie sagen dann einfach, dass betreffende erzieherin keine Kinder mehr wickeln soll, kein Po sauber machen soll und keine Kinder tragen soll. Funktioniert halt einfach in der Praxis nicht ;-)

Bei Erzieherinnen ist es so, dass mit Schwangerschaft sie zum Betriebsarzt geschickt werden und eine Titerbestimmung für alle möglichen Kinderkrankheiten erfolgt. Je nach ihrem Immunstatus wird der Ball zurück an die Einrichtung geworfen bzw. es gibt kein BV. Nur wenn keine Immunisierung z.B. für Ringelröteln (nicht impfbar) vorliegt, werden Erzieherinnen ins BV vom Arbeitgeber aus versetzt.

Bei meiner Freundin waren die Titer so, dass es als unbedenlich bewertet wurde, dass sie weiter arbeitet. Wie auch gesagt, die Gefährdungsbeurteilung erfasste zwar kontakt mit Ausscheidungen und Tragen, Heben, Verletzungsrisiko usw. als Gefahren - hält diese aber für vermeidbar, wenn sich Schwangere halt entsprechend verhält. Sie hat etwas weiter kämpfen müssen, um ins BV zu kommen und ich glaube, bei ihr waren dann auch mehrere Ärzte involviert und es kann auch sien, dass letztenendes auch der arzt ein BV aufgrund des Gesundheitsstatusses ausgesprochen hat - es also mit ihrem beruf am Ende gar nichts zu tun hatte.