ALG 2 Antrag Vater gibt mir Unterlagen nicht?

6 Antworten

Das der Umzug abgelehnt worden ist, hat mit deinem Alter zu tun. Deine Eltern ob getrennt oder nicht, sind unterhaltspflichtig. Beide müssen die Unterlagen dem Jobcenter geben.

Ich würde das dem Jobcenter immer schriftlich mitteilen, solltest also angeben das sich dein Vater weigert und sie ihn direkt anschreiben möchten, damit er dann reagieren muss.

Ohne vorherige Zusicherung zur Kostenübernahme für eine eigene angemessene Unterkunft würde dir das Darlehen von deiner Mutter nichts bringen, denn dann würdest du für deine Miete nicht einen Cent vom Jobcenter bekommen, sondern max. deinen geminderten Regelbedarf ( derzeit 357 € ) für den Lebensunterhalt, abzüglich eigenen anrechenbarem Einkommen als Aufstockung bekommen.

Du kannst auch ohne Zustimmung des Jobcenters ausziehen, wenn es nicht mehr anders geht und wenn Du das Ganze irgendwie zunächst finanzieren kannst.

Alles andere muß man dann im Nachhinein klären. Vielleicht wird das ein leicht holpriger Weg aber möglicherweise besser so als anders.

Alternativ dazu bleibt mir nur, Dir zu raten, die Umstände dem Jobcenter papierschriftlich so schildern, wie hier.

Das Anrufen kannst Du Dir sparen, da es nicht rechtssicher ist.


Pauleptor 
Beitragsersteller
 31.01.2021, 16:14

Kann ich im Nachhinein auch noch sagen, dass es absolut nicht mehr ging?

Ich meine wenn ich eine Wohnung dann habe, muss ich da einen neuen Antrag stellen? Weil ja da die Bedarfsgemeinschaft wieder sich geändert hat.

Ist er nicht trotzdem Unterhaltspflichtig? Er zahlt aber absolut nichts...

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Agamemnon712  01.02.2021, 05:32
@Pauleptor

Unterhaltsverpflichtet ist er m.W.n. bis zum Ende der Erstausbildung bzw. maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Du solltest diese Fragen jedoch einem Fachanwalt für Familienrecht stellen.

Zum ALG 2: natürlich mußt nach erfolgtem Umzug die Änderung dem Jobcenter sofort mitteilen und dann mutmaßlich einen eigenen Antrag auf ALG 2 stellen.

Letzteres insbesondere, falls Du in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters ziehst.

Es kann auch sein, daß das (neue) Jobcenter zunächst Ärger macht und den Grund für Deinen eigenmächtigen Auszug nicht anerkennt.

Dann mußt Du Deine Beweggründe für diesen glaubhaft darlegen oder im Idealfall nachweisen.

Falls es Probleme gibt, solltest Du Dich an eine Beratungsstelle vor Ort wenden.

Vielleicht wäre das schon vorher angeraten, um Deinen Vater ggf. doch noch zur Kooperation bringen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

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Nicht nur du hast Mitwirkungspflichten auch dritte können zur Auskunft verpflichtet sein. Heißt du gibst deine Unterlagen rechtssicher ab und sagst dein Vater händigt seine Unterlagen nicht aus. Den Rest holt sich dann das Amt zur not mit Androhung eines Zwangsgeldes und einleitung eines Bußgeldverfahrens vom Vater.

Wenn dadurch ein schaden entsteht kann er sich außerdem auf eine saftige Schadensersatzklage freuen.

Ob allgemein ein Anspruch auf Hartz-IV besteht kann ich jetzt nicht sagen aber was ich sagen kann ist das es als u25 jähriger einen wichtigen Grund zum Auszug in eine eigene Wohnung braucht. Zur Not schalte einen Anwalt im Fachgebiet Sozialrecht ein den bekommt man mit einem Beratungskostenhilfeschein umsonst (höchstens eine Gebühr von 15€ fällt an)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Dann hast Du einen Schadensersatzanspruch gegen Deinen Vater. Musste nur noch beziffern und schauen, dass er auch zahlt.