Schulunfall muss von uns bezahlt werden?

8 Antworten

Grundsatz Nr. 1
Eltern haften nicht für ihre Kinder. Punkt. Verletzung der Aufsichtsplicht scheidet ja auch aus, wenn das Kind in der Schule war.
Wäre ein Fall für Eure Haftplicht. Die wehrt auch unsinnige Ansprüche ab.
Polizei ist völliger Blödsinn. Da ist niemand strafmündig.
Ihr habt eine Lösung vorgeschlagen. Finde ich ausgesprochen fair. Mehr könnt ihr nicht tun. Also abwarten, ob da noch etwas kommt. Vermutlich nicht.

Polizei ist schon mal Blödsinn, da die Kinder strafunmündig sind!

Ich persönlich glaube schon den die Version des Brillenträgers und das dein Kind tatsächlich verantwortlich ist. Die Geschichte müsste für die Privathaftpflichtversicherung natürlich ein bisschen frisiert werden ; - )


Wikitortymi2004 
Beitragsersteller
 29.01.2025, 18:10

Natürlich klingt das komisch wenn ich sage ich glaube ihnen nicht da es ja mein Kind ist. Jedoch hat mein Kind noch nie jemanden wehgetan, selbst die Lehrer sagen das es ein ganz friedlicher ist und wenn etwas passiert dass er das der Lehrerin sagt ohne jemanden zu hauen. Ich glaube das nicht und sie hat auch keinerlei Beweise dafür das sie im Krankenhaus war, dazu wurde mein Kind von diesen Kind schonmal beleidigt und auch angegriffen was die Aufsicht dann gesehen hat und uns informiert hat das er nichts getan hat und von diesem Kind angegriffen bzw. Geschlagen wurde. Dazu hat die ältere Schwester des Kindes mein Kind vor meinen Augen beleidigt und darum schert sich die Schule ein dreck was ich einfach nicht verstehe.

peterobm  29.01.2025, 18:05

entweder das "nicht" oder das "un" entfernen

Der richtige Ansprechpartner ist eure Privathaftpflichtversicherung. Diese wehrt die unbegründeten Ansprüche ab, zur Not vor Gericht.

erstmal durchatmen.

in deutschland gilt keine sippenhaft. eltern haften eben nicht pauschal für ihre kinder.

lass die mutter ruhig zur polizei gehen. eine anzeige gegen einen 7 jährigen wird rein gar nix bringen. wie wir traurigerweise wissen, können ja 13 jährige auch "problemlos" morden...

mach einfach gar nichts und warte auf post von der polizei.

Schmerzensgeld für Verletzungen etc. entfällt auf jeden Fall, da die Mutter es versäumt hat, umgehend zum Arzt zu gehen, was ihre Pflicht gewesen wäre, auch um Folgeschäden auszuschließen. Da die Brille mit der Verletzung in indirektem Zusammenhang stand, kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr die Brille zahlen müsst.

Die andere Seite müsste euch ansonsten nachweisen, dass es eine vorsätzliche Tat gewesen ist, was unter den genannten Umstände nicht gelingen dürfte.

Eine Einigung würde ich erst einmal nicht anbieten, weil dies als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.