Schulunfall muss von uns bezahlt werden?
Was ist passiert?
Hallo, mein Kind (7) Jahre alt wird beschuldigt die Brille eines anderes Mitschülers während des Fußballspiels auf dem Schulhof kaputt gemacht zu haben. Laut der Schule war kein Lehrer vor Ort und keine Aufsichtsperson die es miterlebte, also stehen dort jetzt zwei Aussagen von Kindern gegenüber.
Aussagen:
Mein Kind sagt das es geschubst wurde und auf das Kind fiel, das Kind flog dann auch zum Boden und die Brille sei kaputt gegangen. Das Andere Kind, also das Kind welchem die Brille kaputt gegangen sei, sagt das er von meinem Kind geschubst wurden und er auf sein Kopf trat und seine Brille sei kaputt, und sein Kopf habe geblutet.
Also habe ich mich an meine Unfallversicherung gemeldet die dann meinte, dass die Schule bzw. Die gesetzliche Unfallkasse dieses übernehmen müsste. Die Schule lehnt dies ab und fordert uns auf zu zahlen. Für uns klingt das unfair, da nicht feststeht wer der Verursacher war, laut der Schule war noch ein Kind dabei, jetzt jedoch wird er garnicht mehr von der Schule in Betracht gezogen was wir komisch finden.
Wir haben uns erstmal an die Eltern gewandt und wollten eine Einigung eingehen das wir die Hälfte zahlen und die Eltern des anderen Kindes die andere, wurde abgelehnt. Die Mutter des beschädigten Kindes sucht uns zuhause auf und droht uns zur Polizei zu gehen und dies auf dem Juristischen Weg aufzuklären.
Wir wissen nicht mehr was wir tun sollen. Was haben wir für Rechte? Und finden nur wir das Benehmen der Schule komisch oder ist das normal? Dazu habe ich gefragt ob die Mutter des beschädigten irgendeine Art von Bestätigung hat dass sie beim Arzt war und er das bestätigt hat das dass Kind geblutet hatte. Sie meinte nein, was ich ebenfalls seltsam finde. Wir brauchen dringend Hilfe, langsam habe ich keine Lust mehr darauf da sich das schon in die Länge zieht und mir fehlt die Zeit dann noch ins Gericht zu gehen wegen einer Brille wo nicht feststeht dass es mein Sohn war.
Danke für eure Antworten und die Zeit!
8 Antworten
Grundsatz Nr. 1
Eltern haften nicht für ihre Kinder. Punkt. Verletzung der Aufsichtsplicht scheidet ja auch aus, wenn das Kind in der Schule war.
Wäre ein Fall für Eure Haftplicht. Die wehrt auch unsinnige Ansprüche ab.
Polizei ist völliger Blödsinn. Da ist niemand strafmündig.
Ihr habt eine Lösung vorgeschlagen. Finde ich ausgesprochen fair. Mehr könnt ihr nicht tun. Also abwarten, ob da noch etwas kommt. Vermutlich nicht.
Polizei ist schon mal Blödsinn, da die Kinder strafunmündig sind!
Ich persönlich glaube schon den die Version des Brillenträgers und das dein Kind tatsächlich verantwortlich ist. Die Geschichte müsste für die Privathaftpflichtversicherung natürlich ein bisschen frisiert werden ; - )
Natürlich klingt das komisch wenn ich sage ich glaube ihnen nicht da es ja mein Kind ist. Jedoch hat mein Kind noch nie jemanden wehgetan, selbst die Lehrer sagen das es ein ganz friedlicher ist und wenn etwas passiert dass er das der Lehrerin sagt ohne jemanden zu hauen. Ich glaube das nicht und sie hat auch keinerlei Beweise dafür das sie im Krankenhaus war, dazu wurde mein Kind von diesen Kind schonmal beleidigt und auch angegriffen was die Aufsicht dann gesehen hat und uns informiert hat das er nichts getan hat und von diesem Kind angegriffen bzw. Geschlagen wurde. Dazu hat die ältere Schwester des Kindes mein Kind vor meinen Augen beleidigt und darum schert sich die Schule ein dreck was ich einfach nicht verstehe.
Der richtige Ansprechpartner ist eure Privathaftpflichtversicherung. Diese wehrt die unbegründeten Ansprüche ab, zur Not vor Gericht.
erstmal durchatmen.
in deutschland gilt keine sippenhaft. eltern haften eben nicht pauschal für ihre kinder.
lass die mutter ruhig zur polizei gehen. eine anzeige gegen einen 7 jährigen wird rein gar nix bringen. wie wir traurigerweise wissen, können ja 13 jährige auch "problemlos" morden...
mach einfach gar nichts und warte auf post von der polizei.
Schmerzensgeld für Verletzungen etc. entfällt auf jeden Fall, da die Mutter es versäumt hat, umgehend zum Arzt zu gehen, was ihre Pflicht gewesen wäre, auch um Folgeschäden auszuschließen. Da die Brille mit der Verletzung in indirektem Zusammenhang stand, kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr die Brille zahlen müsst.
Die andere Seite müsste euch ansonsten nachweisen, dass es eine vorsätzliche Tat gewesen ist, was unter den genannten Umstände nicht gelingen dürfte.
Eine Einigung würde ich erst einmal nicht anbieten, weil dies als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
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