Schulpflicht obwohl 18?
Hallo!
Ich hatte gestern ein paar Auseinandersetzungen mit Direktoren und Schulleitern.
Ich werde in 5 Wochen 18 also im Januar.
Ich besuche zur Zeit die 12. Klasse.
Ich wollte mich im Januar von der Schule abmelden.
Mein Schulleiter und meine Stufenleiterin, stellten sich sehr quer und meinten, ich könnte die Schule nicht verlassen.
Angeblich erst, wenn ich ein Fachabi hätte.
Dabei zu erwähnen, ich habe 10 Jahre Schule hinter mir und ein sehr gutes Realschulabschluss. Was ich dann mit 18 machen möchte, ist ganz meine Sache?
Wieso muss ich dort bis zum Juni auch wenn ich 18 bin dorthin in die Schule gehen?
Ich fühle mich gefangen. Noch nichtmal umziehen darf ich oder auswandern?! Auch wenn ich 18 bin.
Was meint ihr? Stimmt das oder nicht?
5 Antworten
Dass die Schulpflicht mit dem 18. Lebensjahr endet, ist nur in manchen Bundesländern so geregelt.
Davon haben viele noch weitere Regelungen, die die Befreiung mit 18 überlagern.
Um Dir eindeutig sagen zu können, ob Du recht hast oder nicht, müssten wir also wissen in welchem Bundesland Du wohnst.
Wenn Du das nicht verraten willst, kannst Du auch unter diesem Link die Regelungen für die Schulpflicht in Deinem Bundesland nachlesen.
https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/
Wenn Du in ein anderes Bundesland ziehst, sollte die Schulpflicht dieses Landes - also Bayern - gelten.
Hierbei handelt es sich allerdings lediglich um eine Annahme meinerseits, genau wissen tu ich es nicht.
Um ganz sicher zu gehen, kannst Du stets bei dem Schulamt des jeweiligen Bundeslandes anrufen (oder eine Mail schrieben), Deine Situation erklären und Dir aus erster Hand Auskunft geben lassen, was für Dich gilt.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt hier in Deutschland die Schulpflicht. Also wirst du noch fünf Wochen die Schulbank drücken müssen, danach kannst du ja kurz vor deinem Fachabi oder sonst was irgendwohin auswandern oder machen was du willst.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt hier in Deutschland die Schulpflicht.
Diese "Befreiung ab dem 18. Lebensjahr" gilt tatsächlich nur in einigen Bundesländern und ist unter diesen nochmals unterschiedlich gehandhabt.
In anderen Bundesländern befreit das Alter nicht von der Schulpflicht.
In der Tabelle, die weiter unten gepostet ist, steht zum Beispiel bei BW, dass die Schulpflicht bis zum Ende des Schuljahres gilt, in dem man 18. Jahre alt wird. Womöglich haben deine Lehrer Recht
In den meisten Bundesländer endet die Schulpflicht am Ende des Schuljahres, in dem man 18 geworden ist. Es gibt aber Leute, die widersetzen sich dieser gesetzlichen Regelung. Du MUSST also nicht, es wäre nur ungesetzlich. Du kannst natürlich auch krank werden.
Zum Thema Auswandern: Natürlich kannst Du das machen, auch vorher schon. Sobald Du Dich mehr als die Hälfte des Jahres nicht in Deutschland aufhältst, bist Du nicht mehr schulpflichtig. Solange Du innerhalb der EU bleibst, ist es rechtlich kein Auswandern, sondern ein Umzug.
Gruß Matti
Hängt von deinem Bundesland ab, alles hier nachzulesen:
Ich wohne in NRW und mit 18 im Januar ziehe ich nach Bayern. Ändert sich dann was?