Schulpflicht obwohl 18?

5 Antworten

Dass die Schulpflicht mit dem 18. Lebensjahr endet, ist nur in manchen Bundesländern so geregelt.
Davon haben viele noch weitere Regelungen, die die Befreiung mit 18 überlagern.

Um Dir eindeutig sagen zu können, ob Du recht hast oder nicht, müssten wir also wissen in welchem Bundesland Du wohnst.

Wenn Du das nicht verraten willst, kannst Du auch unter diesem Link die Regelungen für die Schulpflicht in Deinem Bundesland nachlesen.
https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/


Baerenglueck 
Beitragsersteller
 24.11.2022, 07:50

Ich wohne in NRW und mit 18 im Januar ziehe ich nach Bayern. Ändert sich dann was?

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apophis  24.11.2022, 08:11
@Baerenglueck

Wenn Du in ein anderes Bundesland ziehst, sollte die Schulpflicht dieses Landes - also Bayern - gelten.
Hierbei handelt es sich allerdings lediglich um eine Annahme meinerseits, genau wissen tu ich es nicht.

Um ganz sicher zu gehen, kannst Du stets bei dem Schulamt des jeweiligen Bundeslandes anrufen (oder eine Mail schrieben), Deine Situation erklären und Dir aus erster Hand Auskunft geben lassen, was für Dich gilt.

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apophis  25.11.2022, 13:37
@Sini13

Aufgeteilt in 9 Jahre Vollzeitschulpflicht und 3 Jahre Berufsschulpflicht.

Die Berufsschulpflicht hat andere Regelungen als die Vollzeitschulpflicht.
Zum Beispiel ist man von der Berufsschulpflicht befreit, wenn man einen mittleren Schulabschluss erreicht.

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Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt hier in Deutschland die Schulpflicht. Also wirst du noch fünf Wochen die Schulbank drücken müssen, danach kannst du ja kurz vor deinem Fachabi oder sonst was irgendwohin auswandern oder machen was du willst.


apophis  24.11.2022, 07:39
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt hier in Deutschland die Schulpflicht.

Diese "Befreiung ab dem 18. Lebensjahr" gilt tatsächlich nur in einigen Bundesländern und ist unter diesen nochmals unterschiedlich gehandhabt.

In anderen Bundesländern befreit das Alter nicht von der Schulpflicht.

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In der Tabelle, die weiter unten gepostet ist, steht zum Beispiel bei BW, dass die Schulpflicht bis zum Ende des Schuljahres gilt, in dem man 18. Jahre alt wird. Womöglich haben deine Lehrer Recht

In den meisten Bundesländer endet die Schulpflicht am Ende des Schuljahres, in dem man 18 geworden ist. Es gibt aber Leute, die widersetzen sich dieser gesetzlichen Regelung. Du MUSST also nicht, es wäre nur ungesetzlich. Du kannst natürlich auch krank werden.

Zum Thema Auswandern: Natürlich kannst Du das machen, auch vorher schon. Sobald Du Dich mehr als die Hälfte des Jahres nicht in Deutschland aufhältst, bist Du nicht mehr schulpflichtig. Solange Du innerhalb der EU bleibst, ist es rechtlich kein Auswandern, sondern ein Umzug.

Gruß Matti