Ähm...dass die Formel in der jeweiligen Reihe ausgeführt wird ist doch der eigentliche Sinn. Ich gehe doch mal davon aus, dass in jeder Reihe geprüft werden soll, ob beide Werte vorhanden sind. Durch das automatische Anpassen beim Kopieren machst du die Formel einmal für die erste Zeile und kopierst dann nach unten. Excel passt die Zellbezeichnung an die nächste Zeile an und gibt dir das Ergebnis aus. Fertig ist die Liste mit den 0 und 1 Einträgen.
Der Absatz ist der Text, der über eine oder mehrere Zeilen geschrieben wurde. Also konkret in diesem Fall hier alles vor dem letzen Zeichen, dass gleich am Ende steht.<
Und dieses < symbolisiert hier das Absatzende. Ich habe dieses Absatzende danach mit der richtigen Taste gesetzt - mit der Enter-Taste. Diese Taste fügt dann den Absatzumbruch ein. Absatzumbrüche kann man sich in Textverarbeitungsprogrammen auch optisch anzeigen lassen. Sieht so aus wie: q mit einem zusätzlichen Strich.
Schulungsunterlagen mit Videos findest du direkt auf den Microsoft Support-Seiten:
https://support.microsoft.com/de-de/training
Außerdem gibt es von Microsoft und tausenden anderen Trainer How-To-Videos bei YouTube. Alles kostenlos.
Wenn du eine Zertifizierung deiner Kenntnisse brauchst, dann wäre ein sinnvoller Weg, die ECDL-Zertifizierung zu wählen. Zertifizierungen sind nie kostenlos - der Aufwand für Prüfung, Infrastruktur und Personal muss irgendwie gedeckt werden. https://www.ecdl.de/start.html
Manchmal kommen Rechnung noch im Dezember an und werden aber erst Januar bezahlt. Oder eine Leistung wurde noch im Dezember erbracht, wird aber erst im Januar bezahlt. Da der Beleg oder der Vorgang sofort verbucht werden muss, aber eine weitere Buchung im Folgejahr geschieht, muss die frühe oder die späte Buchung entsprechend dem anderen Jahr zugeordnet werden. Das ist dann eine periodengerechte (Zeitpunkt korrigiert) Erfolgsermittlung (der Aufwand/Ertrag wird korrigiert) und Rückstellung (es werden Mittel für die Folgeperiode reserviert).
Dies macht man mit aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen. Über diese Konten werden Beträge ins andere Jahr "verlagert".
Kannst du hier lesen: https://www.unternehmerportal.info/periodengerechte-abgrenzung-buchhaltung/
Hier der dazugehörige Gesetzestext aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 15 Freistellung, Anrechnung
(1) Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben Auszubildende freizustellen
- für die Teilnahme am Berufsschulunterricht,
- an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
Dies gilt seit dem 1.1.2020 auch für über 18-jährige Schülerinnen und Schüler. Dies gilt für Schultage, die mehr als 5 Unterrichtstunden, also mind. 6 Schulstunden haben. Im übrigen gilt der Weg von der Schule zum Betrieb als Arbeitszeit. Solltest du zwei Berufsschultage haben, müsstest du den zweiten Tag aber trotzdem arbeiten gehen.
Das entscheidet im Einzelfall der Amtsarzt. Kommt halt darauf an, wie, was, wann kann man so pauschal nicht sagen, ist aber definitiv ein Risiko.
https://beamten-infoportal.de/magazin/wissen/verbeamtung-risikofaktor-psychische-erkrankungen/
Allerdings kannst du natürlich auch als angestellter Lehrer im Beruf tätig werden.
Zu 1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten das Geld für ihre Leistung. Dieser Lohn (Arbeiter), bzw. Gehalt (Angestellte) wird mit einer Überweisung durch die Bank gezahlt.
Zu 2. Eine Ausgangsrechnung (AR) wurde geschrieben weil ein Kunde fertige Erzeugnisse gekauft hat. Diese Rechnung ist aber noch nicht bezahlt wir haben also noch eine Forderung an den Kunden.
Das wäre nicht notwendig. Die Berufsschule nimmt dich auch jetzt noch auf. Die verpassten Inhalte musst du dann eigenständig nacharbeiten. Dazu kannst du dir die Unterlagen deiner Mitschülerinnen und Mitschüler kopieren.
Wenn es um den Verkauf geht, wird es wohl die Sicht des Verkäufers sein. Das gegebene Ziel ist wohl auch klar: Das Haus soll verkauft werden. In diesem Fall bleibt wohl nur noch zu entscheiden, ob der Verkäufer eine Maximierung des Preises anstrebt oder eine Minimierung des Preises. Das könntest du wohl problemlos entscheiden.
Du kannst erklären, wie ein Kaufvertrag bpsw. an einer Supermarktkasse zustande kommt und alternativ wie ein Kaufvertrag in einem Webshop zustande kommt.
Wie werden die beiden Willenserklärungen abgegeben?
Wenn es ein 4K-TV ist und du auch hochauflösende Fernsehsignale siehst, ist das völlig egal. Wenn du keine verpixelten Bilder siehst...mach.
Nur, wenn dich die Realschule aufnimmt. Im laufenden Schuljahr eher unwahrscheinlich. Kommt auf die Gründe an, bspw. ein Umzug in einen anderen Schulbezirk. IdR. ist das nicht sinnvoll, die Fächer an den allgemeinbildenden Schulen unterscheiden sich von den berufsbildenden Schulen und die fehlenden Inhalte hast du nicht gelernt. Daher ist ein Rückweg meistens versperrt.
Ihr könnt natürlich auch unentschuldigte Fehlzeiten sammeln. Die stehen dann auf dem Zeugnis. Ansonsten ist nacharbeiten angesagt.
Mathematik ist eine wichtige Hilfswissenschaft in der BWL. Schließlich werden auch betriebliche Entscheidungen durch Zahlenmaterial gestützt. Ja - da muss auch gerechnet werden. Dabei sind die Prozentrechnung, Durchschnittsrechnungen, Verteilungsrechnen, Dreisatz und Zinsrechnung die hauptsächlichen Vorgänge. Ohne sicheren Einsatz von Dreisatz und Prozentrechnung geht nichts.
Natürlich muss man auch eine Menge auswendig lernen. Fachbegriffe, Konzepte, Methoden. Verständnis wäre auch ganz schön.
Ja. Erst den schulischen Teil. Dann den praktischen Teil. Vorher gesammelte praktische Erfahrungen sind nicht mit dem Hintergrund der schulischen Bildung erfolgt und können daher nicht angerechnet werden.
Etwas unpraktisch vom Ansatz her, aber möglich. Die Diagramme machen dir tortenstückartige Einfärbungen. Aber du könntest alternativ einen Farbverlauf nutzen. Harter Übergang und die Position müsstest du ein bisschen schätzen. Nicht ganz so üblich, wie ein Kreisdiagramm.
Hier mal nachlesen: https://support.microsoft.com/de-de/topic/hinzuf%C3%BCgen-eines-farbverlaufs-zu-einer-form-11cf6392-723c-4be8-840a-b2dab4b2ba3e#:~:text=auf%20Farbverlaufsstopp%20entfernen%20.-,Klicken%20Sie%20auf%20die%20Form%2C%20und%20wenn%20die%20Registerkarte%20Format,m%C3%B6chten%2C%20klicken%20Sie%20auf%20Richtung.
Natürlich kannst du dich danach auf eine solche Stelle bewerben. Bei dem aktuellen Fachkräftemangel in den IT-Berufen hast du da gute Chancen. Schließlich ist der "Assistent" ein abgeschlossener Ausbildungsberuf. Ein bisschen kommt es natürlich auch auf die konkreten Anforderungen der jeweiligen Stelle an. Und auf deine schulische Ausbildung und deine Fähigkeiten.
Der FI-AE müsste schon recht umfangreich im Bereich der Softwareentwicklung und entsprechenden Programmierparadigmen, Datenbankentwicklung etc. umgehen können. Das kommt in deiner Ausbildung auch vor - aber da fehlt ggf. der Übungsaspekt aus den Betrieben und die Tiefe der Ausbildung durch die Schule. Da fehlt es oft am Detail.
Aber noch ein kleines Bootcamp zu c# oder ähnlich...dann wirst du sicherlich gute Chancen haben.
Dazu müsstest du in der Formel eine Randefinition manuell einfügen. Das ist etwas umständlich, geht aber. Im Moment wird bei beiden nur der obere Rangwert ausgegeben.
Lies hier: https://support.microsoft.com/de-de/office/rang-gleich-funktion-284858ce-8ef6-450e-b662-26245be04a40√
Aber wieso denn Mobbing. Deine Schulkameraden sind sowas von nicht am Puls der Zeit. Das ist jetzt Trend. "Non-bathing" - machen jetzt die Stars. Du bist also ein Vorreiter und total angesagt.
https://www.welt.de/icon/beauty/article233077501/Hollywood-Trend-Warum-Stars-ploetzlich-nicht-mehr-duschen-und-baden.html
Äh...Jobcenter. Hast du doch selber schon gesagt. Prinzipiell meldest du dich dort arbeitssuchend und erhältst entsprechende Angebote - dazu gehören auch Angebote in Kombination Schule und Betrieb.
Die Vollzeitschulen sind seit den Sommerferien zugange - da wird jetzt sicherlich nicht mehr Eingeschult - die Plätze sind erfahrungsgemäß alle belegt.