Schulpflicht bayern Gymnasium?
Hallo,
Ich habe erfolgreich die 8. Klasse am Gymnasium bestanden, besuche also nächstes Jahr die 9.Klasse. Ich habe kein Schuljahr wiederholt. Ab welcher Klasse kann ich die Schule beenden, ohne eine Berufsschule zu besuchen, sprich komplett aufhören? Muss ich die 10.klasse bestehen?
Leider habe ich hier keine richtige Antwort erhalten
Zitat Kultusministerium Bayern
Ich habe jetzt mal das Kultusministerium angeschrieben. Stimmt leider nicht was die meisten hier sagen, denn lit der mittleren reife endet die Schulpflicht.
Zitat der Email des Kultusministerium :
Die sogenannte Vollzeitschulpflicht endet gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) grundsätzlich nach neun Schuljahren. Die die daran anschließende Berufsschulpflicht wird gemäß Art. 39 Abs. 1 BayEUG grundsätzlich durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, soweit keine andere in Art. 36 BayEUG genannte Schule (z.B. ein Gymnasium) besucht wird. Nach Art. 39 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BayEUG ist von der Berufsschulpflicht jedoch befreit, wer den mittleren Schulabschluss erreicht hat.
In diesem Fall besteht damit keine Schulpflicht mehr.
4 Antworten
Darüber kannst du dich sehr gut im bayerischen Kultusministerium informieren. https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung/schullaufbahnberatung/schulpflicht.html#:~:text=Dauer%3A,Berufsschule%20k%C3%B6nnen%20die%20Dauer%20ver%C3%A4ndern.
Du brauchst mindestens 9 Jahre Vollzeit-Schule und 3 Jahre Berufsschule. Also 12 Jahre.
Oder eben du machst 12 oder 13 Jahre im Gymnasium, Abitur.
Ich habe jetzt mal das Kultusministerium angeschrieben. Stimmt leider nicht was die meisten hier sagen, denn lit der mittleren reife endet die Schulpflicht.
Zitat der Email des Kultusministerium :
Die sogenannte Vollzeitschulpflicht endet gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) grundsätzlich nach neun Schuljahren. Die die daran anschließende Berufsschulpflicht wird gemäß Art. 39 Abs. 1 BayEUG grundsätzlich durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, soweit keine andere in Art. 36 BayEUG genannte Schule (z.B. ein Gymnasium) besucht wird. Nach Art. 39 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BayEUG ist von der Berufsschulpflicht jedoch befreit, wer den mittleren Schulabschluss erreicht hat.
In diesem Fall besteht damit keine Schulpflicht mehr.
Gut, dass Sie Klarheit haben. Danke für die Nachrichten zur Antwort des KuMi.
Deine Schulpflicht bleibt Dir in Bayern für mindestens 12 Jahre erhalten:
https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/
Dauer der Schulpflicht: 12 Jahre Schulpflicht davon 9 Jahre Vollzeitschulpflicht
Regelung zur Berufsschulpflicht: Berufsschulpflichtig sind alle Auszubildenden bis zum Ende des Schuljahres, in dem der 21. Geburtstag gefeiert wird. Ausnahmen sind Schüler, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben oder eine Hochschulzugangsberechtigung haben. Außerdem berufsschulpflichtig sind alle Schüler bis zum Ende des 12. Schulbesuchsjahres auch ohne Ausbildungsverhältnis. Schüler, die den Mittleren Schulabschluss erreicht haben oder bereits eine mindestens einjährige berufliche Schulbildung in Vollzeit absolviert haben, sind davon befreit.
Ich habe jetzt mal das Kultusministerium angeschrieben. Stimmt leider nicht was die meisten hier sagen, denn mit der mittleren reife endet die Schulpflicht.
Zitat der Email des Kultusministerium :
Die sogenannte Vollzeitschulpflicht endet gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) grundsätzlich nach neun Schuljahren. Die die daran anschließende Berufsschulpflicht wird gemäß Art. 39 Abs. 1 BayEUG grundsätzlich durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, soweit keine andere in Art. 36 BayEUG genannte Schule (z.B. ein Gymnasium) besucht wird. Nach Art. 39 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BayEUG ist von der Berufsschulpflicht jedoch befreit, wer den mittleren Schulabschluss erreicht hat.
In diesem Fall besteht damit keine Schulpflicht mehr.
Gehe doch einfach jetzt in den Ferien mal morgens in euer Schulsekretariat. Da ist immer wieder oder immer jemand da, denn die Sekretärinnen, Schulleitung... haben nicht 6 Wochen Urlaub, und erkundige dich PERSÖNLICH.
Da steht aber auch : Schüler, die den Mittleren Schulabschluss erreicht haben oder bereits eine mindestens einjährige berufliche Schulbildung in Vollzeit absolviert haben, sind davon befreit.
Kann ich daraus nicht folgern dass ich nach der 10. Klasse Gymnasium, also erhalt der mittleren reife, keine Berufsschulpflicht mehr habe, da ich ja meine 9 Jahre vollzeitschulpflicht bestanden habe?
Von der Vollzeitschulpflicht - jedoch nicht von der Berufsschulpflicht.
Würde die Berufsschulpflicht entfallen wenn ich die mittlerer reife nach den Bestehen der 10. Klasse habe?
Natürlich nicht, denn mit mittlerer Reife hast du ja nur 10 Jahre Schule und nicht 12.
Also mittlere Reife plus Berufsausbildung oder FOS geht...
18es lebensjahr
bestehen nich aber halt schule machen.
Zitat Kultusministerium
Ich habe jetzt mal das Kultusministerium angeschrieben. Stimmt leider nicht was die meisten hier sagen, denn lit der mittleren reife endet die Schulpflicht.
Zitat der Email des Kultusministerium :
Die sogenannte Vollzeitschulpflicht endet gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) grundsätzlich nach neun Schuljahren. Die die daran anschließende Berufsschulpflicht wird gemäß Art. 39 Abs. 1 BayEUG grundsätzlich durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, soweit keine andere in Art. 36 BayEUG genannte Schule (z.B. ein Gymnasium) besucht wird. Nach Art. 39 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BayEUG ist von der Berufsschulpflicht jedoch befreit, wer den mittleren Schulabschluss erreicht hat.
In diesem Fall besteht damit keine Schulpflicht mehr.
Ich habe mich mal genauer informiert stimmt leider nicht was di schreibst. Denn eine Mittlere reife welche mann automatisch mit der bestanden 10 Klasse erhält befreit nämlich von der Berufsschulpflicht
das heißt auch nur schulpflicht nich berufsschulpflicht. und du es kontrolliert eh keiner
Sprich ich muss sogar eine Ausbildung zu etwas machen/ Abitur machen?
Aber mit Beendigung der 10 Klasse bin ich ja nicht 18 sondern 16 1/2. Also reicht dann ja nicht einmal die 10 Klasse aus? Ich dachte mit der 10. Klasse habe ich mit der mittleren reife alles abgeschlossen und darf aufhören?
ja die besteht noch.
Ich darf doch wohl selbst entscheiden welcher Religion ich angehöre!
Zitat domradio
Schon vor dem 14. Lebensjahr haben Kinder seitdem - das gilt bis heute - abgestufte Mitspracherechte. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Kind vom Gericht anzuhören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll.
Ab Vollendung des zwölften Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres steht ihm die Entscheidung darüber zu, "zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will".
dazu fehlt aber noch die Prügelstrafe für Lehrer und Eltern damit sich die gegen die renitenden Jugendlichen zur wehr setzen können.
Wir? Also du schonmal nicht. Wenn der staat/ Eltern. Gewisse Entscheidungen darf ich auch jetzt treffen. Religionsfreiheit zum Beispiel
aber erst ab 18, jetzt und hier entscheiden wir was du zu tun hast
sobald du 18 bist und über dein Leben selbst entscheiden kannst, bis dahin hast du auch gelernt im Internet etwas zu suchen.
Aber die habe ich doch eh schon mit der 9. Klasse abgeschlossen?