Schulpflicht bzw. Berufsschulpflicht?

4 Antworten

Von Experte notting bestätigt
Ich habe mich informiert und gesehen, dass die Schulpflicht in Brandenburg 10 Jahre beträgt

Das ist die Vollzeitschulpflicht, die danach mit der Ausbildung/dem Berufskolleg oder jeder anderen in Brandenburg akzeptieren Alternative die Schulpflicht ergänzt.

wie die Situation jetzt aussieht, also was ich jetzt bin, im Sinne von Pflichten bis zum Beginn meiner Ausbildung.

Immer noch Schulpflichtig!
Du wirst dir also überlegen dürfen, ob du die Zeit in einem Berufskolleg verbringst, der z.B. schon für deine Ausbildung gewinnbringend sein könnte oder ein freiwilliges soziales Jahr (oder besser gesagt ein 3/4 Jahr) einfügst.

Da würde ich an deiner Stelle mal mit den für die Ausbildung zuständigen Mitarbeitern des Jobcenters oder der Bundesagentur für Arbeit (dafür gibt es z.B. das BIZ) sprechen und dir die Möglichkeiten für diese Zeit erläutern lassen.

Du könntest so was wie ein BGJ oder BVJ besuchen. Das würde dir den EInstieg in die Ausbildung erleichtern.

Alternativ ein freiwillies soziales Jahr absolvieren, oder VIELLEICHT! Da müsste man mal beim Jugendamt oder Arbeitsamt etc, irgendwer wird sich finden, der das beantworten kann, ehrenamtlich z.B. beim THW oder der freiwilligen Feherwehr arbeiten etc.

Such dir einfach einen Nebenjob oder so bis die Ausbildung anfängt

Die Schulpflicht von zehn Jahren hast du ja schon absolviert. Damit beginnt jetzt für dich die Berufsschulpflicht. Die gilt bis zu dem Schuljahr, in dem du dein 18. Lebensjahr vollendest.

Erst danach steht dir frei was du machen möchtest. Da du schon einen Ausbildungsplatz hast, ist es ja klar was du machen wirst.

Normal muss deine alte Schule sicherstellen, dass die Schulpflicht eingehalten wird. Warum sie das nicht gemacht haben und dich entsprechend beraten haben weiß ich nicht.

Du müsstest eigentlich seit Beginn des Schuljahres auf der Berufsschule z.B. in einer Berufsvorbereitungs-Klasse sein.

Ich würde dich an deiner Stelle mit deiner alten Schule mal in Verbindung setzen. Die müssten dich beraten können und hätten das auch tun sollen.

Ansonsten die Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Da kannst du dich auch beraten lassen.

Eventuell kannst du auch ein FSJ machen.

Liebe Grüße und alles Gute


Johannkipner 
Beitragsersteller
 01.01.2025, 21:30

Ah, okay, danke dir, aber schulpflichtig bin ick jetzt nicht mehr, aber berufsschulpflichtig.