Schule/ Namensänderung ftM?

2 Antworten


hynjnni 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 23:50

danke für die hilfe!!

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PmMeYourCactus  15.03.2022, 23:53
@hynjnni

Gerne. Wenn du dieses Thema in der Schule mit den Lehrern/der Schulleitung besprichst kannst du sicher auch gut auf den 1. und 3. Link verweisen, dann können die sich informieren

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müssen in offiziellen dokumenten den deadname verwenden (klausuren etc" im klassenbuch kanns ruhig anders eingetragen sein bei briefen kanns auch der neue sein nur wie gesagt alles was recchtliche relevanz hat braucht den rechtlichen namen

grüße von ner transperson


hynjnni 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 23:47

aber sie dürfen mich nicht mit meinem deadname ansprechen oder? wechsel bald meine schule und möchte nicht das die Kinder es erfahren solange ich ihnen nicht trauen kann da ich schlechte erfahrung damit hab.

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CarinaSchoppe  15.03.2022, 23:49
@hynjnni

müssen müssen die gar nichts. die können das völlig freiwillig tun. bei der schulanmeldung kannst du sagen das die dich so nennen. also die müssen dich nicht deadnamen kann sein dass es dem lehrer rausrutscht stell dich am besten einfach nur mit deinem namen vor und nicht dem deadname dann gibts keine probleme und sag es den lehrern im vertrauen

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CarinaSchoppe  15.03.2022, 23:54
@hynjnni

ergo melde dich an mit dem deadname (rechtlichen namen) beim gespräch etc. gib die aktuelle lage an. stell dich vor der klasse und den lehren mit deinem namen vor und erzähl ihnen deine story wegen klausuren weil sonst haste höchstw. ein großes problem wenn du die rechtlichen klausuren unter falschen namen schreibst

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hynjnni 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 23:56
@CarinaSchoppe

aber vor den Kindern muss ich mich nicht outen oder? möchte das nicht wenn möglich :(

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KarlKlammer  16.03.2022, 16:51
@hynjnni
aber sie dürfen mich nicht mit meinem deadname ansprechen oder?

Wenn da jemand der Meinung ist, dass irgendein Eintrag auf Papier ein höheres Gut ist als deine Menschenrechte, könnte ein Gericht da sicher helfen - Da Arbeiten Expreten für Rechtsgüterabwägung.

Prinzipiell dürfen sie dich mit deinem Deadname ansprechen. Wenn du dann aber deutlich machst, dass das nicht dein Name ist und sie deinen zutreffenden Namen verwenden sollen, und sie dann trotzdessen den unzutreffenden Namen nutzen; dann wird es rechtlich relevant.

Man könnte da durchaus erwägen Strafanzeige nach §171 StGB in Verbindung mit §13 StGB zu stellen und die Schule verklagen.

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