Ist eine Namensänderung oder ein Künstlername irgendwie möglich?

3 Antworten

also es gab da in Berlin mal ein Urteil das eine genderqueere person betraf, wo sie (die person nicht sie das pronomen) ihren Namen ändern lassen konnte, eben weil sie sich nicht damit identifizieren konnte. geschlechtseintrag muss aber leider bleiben.
(da würde ich wirklich mal bei triq anrufen und nachfragen an deiner stlle, die kennen sich da aus.)


stargirl007 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 08:38

Hast du vielleicht einen Link zu diesem Prozess? Ich fände es schön einfach mal selbst zu lesen um was es genau ging.

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Dann fühlst du dich halt beim Amt dem männlichen Geschlecht zugehörig und suchst dir einen Namen aus der für beides geht.

Wie du letztlich lebst ist deine Sache. Es kann ja niemand einem Mann verbieten sich weiblich zu kleiden oder andersum :)


stargirl007 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 01:04

Auch wenn ich damit meine Ziele erreichen kann, fühlt es sich trotzdem nicht gut an zu lügen. Sich als jemand ausgeben der man nicht ist um zu sein wer man ist hat irgendwie eine leichte komik und Absurdität in sich. Wäre aber durchaus ein Weg den ich gehen würden wenn überhaupt nichts mehr geht. Danke :)

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Muss ja nicht "offiziell" sein. Suche dir einen Namen aus und lasse dich damit anreden. Mein echter Name ist kaum jemandem bekannt, alle kennen mich nur unter dem Namen, mit dem ich genannt werden möchte. Seit Jahren schon!


stargirl007 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 01:00

Stimmt, du hast recht. Das ist durchaus eine Möglichkeit. Aber tauchen damit nicht auf der Arbeit oder so Probleme auf, weil du ja auf offiziellen Formularen deinen Namen angeben musst.

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ettchen  17.04.2016, 01:03
@stargirl007

Nö.

Meine Unterschrift zum Beispiel ist sowieso ein unleserliches Krakel, das kann alles heißen, von Mickymaus bis Frau Doktor Wurzelpompf. :-)

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Bodaway  17.04.2016, 01:54
@ettchen

wenn du da einen gesetzlich falschen namen angibst, dann erfüllt das den tatbestand der urkundenfälschung. ist halt ne frage ob das jemanden interessiert.
bei vielen banken funktioniert das, nen anderen naemn anzugeben (auch mit begründung mit identität, und seelischem Leidensdruck und kein tsg und so)
Das mit dem anderen namen einfach nutzen funktioniert aber an anderen punkten leider nicht.

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ettchen  17.04.2016, 02:05
@Bodaway

Ach, mach da mal kein Drama draus. Wer Ulrich Müller heißt und Ulli gerufen wird und mit Ulli M. unterschreibt, begeht keine "Urkundenfälschung".
Dein Kommentar ist so ein typisches Internet-Gerede, nach dem Motto "ich sage jetzt mal was ganz Bedeutungsschweres weil ich mich für so wichtig halte", ist aber wie immer bei derartigen Kommentaren, fern jeder Realität. Wie ich an obigem Beispiel (Ulli M) auch für simple Gemüter leicht verständlich klar machte.

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stargirl007 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 08:00

Ich verstehe die Bedenken von Bodaway. Das könnte man tatsächlich als Unterschriftenfälschung auffassen, es sei denn du unterschreibst tatsächlich einfach nur mit einer Kurzform des Namens. (mit Kurzform unterschreiben mach ich übrigens auch weil beide Namen mit L anfangen, ich schreibe dann also L. Nachname .

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