Schuldfrage: freilaufender Hund wurde von angeleintem Hund gebissen

34 Antworten

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Ob er einen Maulkorb tragen muss oder nicht hat das Ordnungsamt zu entscheiden und anzuordnen. Man könnte sich deswegen an die Ordnungsbehörde wenden.

Zur "Schuldfrage": Es gibt keine Schuld-, sondern eine Haftungsfrage. Ausschlaggebend ist die Gefährdung, die von einem Hund ausgeht. Es handelt sich also um eine Gefährdungshaftung. Je größer der Hund, um so höher also die Haftungsanteil. Dabei ist es meist unbeachtlich, ob der Hund angeleint war oder nicht!

Ein Hund ist ein sehr starkt triebgesteuertes Wesen und die Beisserei kann eine Antwort auf eine vorhergehende Aggression sein, die durchaus auch vom angeleinten Hund ausgegangen sein kann.

In ähnlich oder gleichgelagerten Fällen wird durch die Gerichte meist eine Haftung für beide Hundehalter bejaht - mit oder ohne Leine.


BatyaTikvah  13.02.2011, 11:12

Das ist - leider - nur teilweise richtig: ich hab deswegen mal recherchiert, weil ich meinen Hund öfter frei laufen lasse, es hat mich schlicht mal interessiert. Die Gesetzeslage ist da nicht ganz so eindeutig, was das Anleinen betrifft. Normalerweise ist es schon so, dass der Hund angeleint sein muss ODER der Besitzer dafür Sorge zu tragen und zu gewährleisten hat, dass der Hund hört, wenn er frei läuft. Die Bundesländer haben allerdings die Möglichkeit, ihre Anleinpflicht selbst in gewissen Maßen zu variieren und es gibt Bundesländer, die dieses Recht an die Gemeinden weitergeben. Allerdings muss die Gemeinde bzw das Bundesland die Anleinpflicht aufheben, damit es egal ist, ob der Hund angeleint war oder nicht. Also eben die "Widerspruchslösung". Wenn die Gemeinde diese Pflicht nicht irgendwo in ihren Satzungen, etc. explizit aufhebt, dann gilt die übergeordnete Stelle und somit die deutsche Anleinpflicht. Und diese Anleinpflicht besagt nun mal - leider - auch, dass per Gesetz von einem nicht angeleinten Hund mehr Gefahr ausgeht, als von einem angeleinten Hund, denn: wären beide Hunde angeleint gewesen, hätten die Besitzer sie an die kurze Leine nehmen können und sie wären sich niemals nah genug gekommen um sich zu beißen. Wenn einem jemand mit angeleintem Hund entgegen kommt, muss man davon ausgehen, dass er einen Grund dazu hat und den Besitzer des angeleinten Hundes trifft keine Schuld. Ist doch ganz simpel: er hatte den Hund an der Leine und konnte ihn somit zurückhalten, DIESER Besitzer kann also schlicht nichts dafür, wenn ein unangeleinter Hund eines unvorsichtigen Besitzers auf seinen Hund drauf rennt - selbst schuld, wenn der unangeleinte Hund gebissen wird, bleibt nur zu hoffen, dass dessen Besitzer aus seinem Fehler lernt und den Hund zukünftig anleint, wenn ihm ein ebenfalls angeleinter Hund entgegenkommt!

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mopstussi  13.02.2011, 15:07
@karinnox

Absolut DH, BatyaTikvah. Das Problem ist nur, daß sich viele Hunde eben nicht mehr abrufen lassen sobald sie einen anderen Hund gesehen haben. Und dann werden tausend Ausreden erfunden. Bestes Beispiel: DAS HAT ER JA NOCH NIE GEMACHT! Haben wir doch alle schon mal gehört, oder?

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Kyra7  26.02.2024, 16:47

So jetzt mal ehrlich. Es ist doch logisch das nicht jeder Hund jeden anderen Hund mag, ist bei Menschen nicht anders. Und wenn plötzlich ein unangeleinter Hund einfach auf einen zu läuft, kann es eben passieren das der angeleinte das nicht positiv begrüßt. Und wenn der Rückruf nicht wirklich zu 100% funktioniert hat man den Hund anzuleinen. Schon garnicht lässt man den hund vor laufen bis zu einer Gabelung oder Kurve, weil man eben nicht weiß was dahinter ist. So etwas ist einfach unverantwortlich und fahrlässig. Wenn beide Hunde and der Leine gewesen wären, wär der kleine nicht gebissen worden da man durch die Leine verhindern kann das sie aufeinander treffen. Schaltet dich bitte alle mal euren Kopf ein.

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Hier stehen zwar schon einige Antworten, aber ich möchte auch mal meinen Senf dazu geben.

Von der rechtlichen Seite mal abgesehen - Dabbel hat da m.E. schon eine brauchbare Antwort geliefert - sollten sich alle Hundehalter mal ein wenig an die eigene Nase fassen.

Niemand hat seinen Hund zu 100% im Griff, vor allem nicht, wenn das Tier nicht an der Leine ist. Ein Hund ist ein Lebewesen, das nunmal unberechenbar ist. Der Grad der Unberechenbarkeit ist diesbezüglich zwar unterschiedlich, aber es lässt sich niemals zu 100% ausschließen, dass nicht etwas passiert.

Darum hat der Gesetzgeber auch die so genannte Halter- und Hundeführerhaftung eingeführt. Sie stellt nicht auf die Schuld des Einzelnen ab, sondern auf die Gefährlichkeit, die von einem Hund (in diesem Fall) ausgeht.

Stell Dir bitte mal vor, dass Du einen Hund hast, der schwierig auf andere Artgenossen reagiert. Du versuchst extra Konfrontationen mit anderen Tieren aus dem Weg zu gehen, indem Du deinen Hund extra an der Leine hältst. Dumm nur, wenn andere Hundebesitzer ihre Tiere frei laufen lassen und Du somit keinen Einfluss darauf hast, ob das Tier deinem Hund zu nahe kommt. Die anderen behaupten dann gerne lapidar: "Mein Hund tut nichts, der will nur spielen." Aber man selbst weiß: "Aber meiner nicht!!!" Und schon ist es zu spät.

Das andere Tier mag vielleicht noch soooo lieb sein - was oftmals eine reine Schutzbehauptung ist. Andere Hundehalter verkennen einfach, dass ihr Tier sich in eine Gefahr begibt und sie im konkreten Moment nichts dagegen tun können, obwohl sie die größte Verantwortung ihrem Tier gegenüber tragen. Da spielt es in erster Linie keine Rolle, ob der andere Hundehalter vielleicht seinem Tier einen Maulkorb hätte anlegen müssen oder nicht. Man selbst trägt die Verantwortung dafür, dass der eigene Hund nicht in die Gefahr gerät. Ganz einfach. Also lässt man den Hund dort, wo man nicht weiß, was auf einen zukommt, an der Leine. Punkt. Aus. Leinenpflicht hin oder her!

In diesem Fall würde ich daher sagen, dass einen Großteil der Schuld Du selbst trägst, denn Du hast dein Tier in sein Verderben laufen lassen.

Wenn Du möchtest, dass Dein Hund laufen kann, Du aber nicht ausschließen kannst, dass er auf gefährliche Situationen kommt, besuch entsprechende Hundeplätze (kostet Geld) oder hol Dir eine lange Leine (kostet zwar auch, aber weniger Geld). Auf öffentlichen Flächen wirst Du nie sicher sein können!


BlackCloud  13.02.2011, 11:38

DH, DH, DH, in meinen Augen die beste Antwort!!! Ich erlebe jeden Tag, wie unangeleinte Hunde auf meine angeleinte Hündin zurennen, weil sie nicht erzogen sind, das nervt!

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mopstussi  13.02.2011, 14:31
@BatyaTikvah

Beste Antwort! Nur schade, daß der Hund für die Fehleinschätzung seiner Besitzerin zahlen muss. Mich nerven die ganzen "meiner will nur spielen Hunde" auch. Wenn mein angeleinter Hund den freilaufenden gebissen hätte, gäbe es keinen müden Euro dazu! Wie gesagt, mir tut nur der 22 Wochen alte Hund der Fragestellerin leid und ich kann nur hoffen, daß sie daraus gelernt hat.

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Ans ich stimme ich Dabbel zu, aber: Seine Antwort ist - leider - nur teilweise richtig: ich hab deswegen mal recherchiert, weil ich meinen Hund öfter frei laufen lasse, es hat mich schlicht mal interessiert. Die Gesetzeslage ist da nicht ganz so eindeutig, was das Anleinen betrifft. Normalerweise ist es schon so, dass der Hund angeleint sein muss ODER der Besitzer dafür Sorge zu tragen und zu gewährleisten hat, dass der Hund hört, wenn er frei läuft. Die Bundesländer haben allerdings die Möglichkeit, ihre Anleinpflicht selbst in gewissen Maßen zu variieren und es gibt Bundesländer, die dieses Recht an die Gemeinden weitergeben. Allerdings muss die Gemeinde bzw das Bundesland die Anleinpflicht aufheben, damit es egal ist, ob der Hund angeleint war oder nicht. Also eben die "Widerspruchslösung". Wenn die Gemeinde diese Pflicht nicht irgendwo in ihren Satzungen, etc. explizit aufhebt, dann gilt die übergeordnete Stelle und somit die deutsche Anleinpflicht. Und diese Anleinpflicht besagt nun mal - leider - auch, dass per Gesetz von einem nicht angeleinten Hund mehr Gefahr ausgeht, als von einem angeleinten Hund, denn: wären beide Hunde angeleint gewesen, hätten die Besitzer sie an die kurze Leine nehmen können und sie wären sich niemals nah genug gekommen um sich zu beißen. Wenn einem jemand mit angeleintem Hund entgegen kommt, muss man davon ausgehen, dass er einen Grund dazu hat und den Besitzer des angeleinten Hundes trifft keine Schuld. Ist doch ganz simpel: er hatte den Hund an der Leine und konnte ihn somit zurückhalten, DIESER Besitzer kann also schlicht nichts dafür, wenn ein unangeleinter Hund eines unvorsichtigen Besitzers auf seinen Hund drauf rennt - selbst schuld, wenn der unangeleinte Hund gebissen wird, bleibt nur zu hoffen, dass dessen Besitzer aus seinem Fehler lernt und den Hund zukünftig anleint, wenn ihm ein ebenfalls angeleinter Hund entgegenkommt!


DinBuddy  12.06.2023, 04:28

Befaß dich erstmal mit der Rechtslage, bevor du was schreibst!

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Ich schreibe mal als Besitzerin eines Hundes, der aufgrund von Jagdtrieb beim Laufen immer an der (Schlepp-)Leine ist:

ganz eindeutig trifft dich hier die volle Schuld, für mich ist es unverständlich warum der andere Hundebesitzer nur einen Cent zahlen sollte.
Wenn ein Hund von der Leine gelassen wird, hat er zu hören. Und der Besitzer hat darauf zu achten, dass der Hund immer in der Nähe ist und vor Weggabelungen seinen Hund zurück zu rufen, man weiß nie was hinter einer Gabelung wartet.
So einfach ist das.
Mein eigener Hund ist mit Weibchen absolut verträglich, mit Rüden nur bedingt. Ich hasse es, wenn die „Tut nix Hunde“ auf meinen zugerannt kommen, die Halter sich einen Abrufen, den Hund das aber nicht interessiert und ich so eine Situation dann alleine meistern darf. Gott sei dank ist bei mir bisher nichts passiert , dafür haben die Hunde aber auch das eine oder andere mal meine Leine ins Gesicht bekommen.
Diese Aussage „das hat der aber noch nie gemacht“ hängt mir mittlerweile echt zum Hals raus.
Wann lernen die Leute denn mal, dass man durch so ein unvorsichtiges und rücksichtsloses Verhalten nicht nur seinen eigenen Hund in Gefahr bringt, sondern auch den anderen Hundebesitzern unter Umständen wirklich Probleme bereitet?! Was soll denn noch passieren?
Den eigenen Hund nicht unter Kontrolle haben, und nein für mich gibt es da keine Entschuldigung mit „ ich wusste nicht dass da ne Weggabelung kommt“ oder „der war immer rückrufbar“, aber den schwarzen Peter dem angeleinten Hund zuschieben wollen.

Wenn du den Hund ableinst, hast du als Besitzerin dafür Sorge zu tragen dass er an keinen anderen Hund rankommt. Und wenn man den Weg nicht kennt oder nicht einsehen kann, ruft man den Hund zurück und leint ihn im besten Fall an, bis die Sicht wieder frei ist.

und so nebenbei, weil du sagst du kannst deinen Hund ja nicht immer angeleint lassen:

man kann einen Hund zum Spielen ableinen, dort, wo man alles im Blick hat, und ihn nach dem Spielen wieder anleinen. Man kann dabei wunderbar stehen bleiben und muss nicht weiterlaufen.


Kyra7  26.02.2024, 16:56

Leider kapieren solche Menschen das aber nicht. Und dann ist das Geheule groß. Ich muss mich jedesmal zusammen reißen das ich solchen Hunde besitzern nicht eine Klatsche. Solche Menschen sollten ganz einfach keinen Hund besitzen dürfen, wenn sie so fahrlässig handeln mit dem ableinen. Hatte heute erst die Situation, gehe mit meinem Hund spazieren an der Leine, plötzlich taucht hinter meinem Hund ein unangeleinter Hund auf, sie hat sich erschrocken und wollte hin schnappen, zum Glück konnte ich sie an der Leine zurück halten. Die andere Besitzerin sieht es meter weit entfernt und reagiert null, nur einmal machte sie einen Rückruf der aber nicht funktionierte. Ich sagte dann zu ihr ob sie schon mal was von einer Leine gehört hat und das unverantwortlich ist, sie grinste nur dumm. Sie hatte in beiden Ohren Kopfhörer und keine Leine in der Hand. Ich verstehe so etwas nicht, warum sind Menschen so?

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Du solltest schon schreiben, in welchem Land bzw. Bundesland Du daheim bist. Es gelten unterschiedliche Gesetze. Vor allem bezüglich Maulkorbpflicht. Wenn dem Besitzer die Gefährlichkeit seines Hundes bekannt sein musste, - so kann man durchaus davon ausgehen, dass er das Anlegen des Beißkorbs möglicherweise absichtlich unterlassen hat. Etwa, um pers. Angriffe von böswilligen Personen abzuwehren. (etc.)


Hundeleben 
Fragesteller
 13.02.2011, 08:54

niedersachsen. Einen Fall kenne ich sicher in dem auch der Kiefer des Hundes verletzt wurde. Bei einem kleinen Yorksher Terrier bin ich mir nicht sicher, aber da müsste es auch dieser Hund gewesen sein, der ist fast zu Tode gekommen durch seine geringe Größe.

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