Schuld bei Rechtsüberholen?
Hallo, ich fahre nun seit mehr als einen halben Jahr mit meinem Vater beim begleiteten Fahren mit und hatte oftmals mit ihm eine Diskussion übers Rechtsüberholen, wobei ich immer zur Weißglut kam.
Denn wenn ich rechts überholt werde, meckert mein Vater rum, dass ich zu langsam bin und wenn ich unabsichtlich rechts überhole, dann meckert er, dass ich zu schnell bin.
Ist dieser Tadel hinsichtlich des Rechtsüberholens berechtigt?
11 Antworten
Rechts überholen ist schlicht nicht zulässig. Ausnahme besteht wenn auf allen Spuren langsamer als 60 gefahren wird, z.B Stau oder zäher Verkehr.
Werden Sie rechts überholt, so trifft entweder o.g. zu oder jemand war der Ansicht, dass die Regeln gerade nicht für ihn gelten.
Tja nur weil jemand anderes etwas falsch macht. z.B. Mittelspur schleichen, gibt das Ihnen keinen Freischein zum rechts überholen. Ganz Simpel.
links überholen. Falls unmöglich, kurze Lichthupe zum Ankündigen der eigenen Überholabsicht und auf Einsicht hoffen.
Bei nur zwei Spuren nicht machbar. Und wenn -wie ich letztens erleben musste - ein alter Zausel, der stur geradeaus schaut, die linke Spur mit 110 blockiert und du weder Zeit, noch Lust hast, hinter ihm herzugondeln und zu hoffen, bleibt dir nur rechts überholen. So haben das 20 Leute gemacht und ich auch. Das ist die Praxis
Man sollte denken dem Argument "aber der hat doch auch..." ist man nach dem Kindergarten entwachsen.
Leider ist es, nur weil man selbst "weder Zeit noch Lust" hat, weiterhin untersagt. Dahinter bleiben ist dann die leidliche Lösung. Ist Ihnen das nicht passend, entscheiden Sie eben anders, wen stört das.
Ändern an der Frage ob erlaubt oder nicht wird das allerdings nichts :)
Dann entscheidet der gesunde Menschenverstand, wenn man einen hat. Meist überwiegt das Ego und die Absicht den Anderen zurechtzuweisen, in welcher Form auch immer.
Ich hab nicht gesagt, dass es erlaubt ist, ich hab gesagt, dass es Praxis ist
Das hatte mit Ego und Zurechtweisen nicnts zu tun, sondern einfach nur mit Vorankommen. Ein paar haben ihn angehupt, aber das konnte man sich sparen, weil der nur stur geradeaus schaute.
Du wärst aber sicher brav mit Sicherheitsabstand hinter ihm hergefahren in der Hoffnung, dass er die AB bald verlassen muss ...
Rechts überholen ist in den meisten Fällen nicht erlaubt, außer: unter 100 in Kolonne wenn auf dem linken Fahrstreifen der Verkehr stockt...
So, wenn du also recht überholst und dieser Fall zutrifft, liegt dein Vater falsch.
Wenn du rechts überholt wirst und dieser Fall zutrifft, liegt auch dein Vater falsch.
Wenn du in der Mittelspur rumpimmelst und rechts und links alles frei ist: Rechtsfahrgebot, weg da.
Wenn du links mit sagen wir mal 110 fährst und dabei LKW überholst und irgendein Knallkopf meint es wäre ihm nicht schnell genug und eine 300m Lücke nutzt um seine 490 PS freizulassen, ist es sein Problem, das darf er nicht, dann bist du nicht zu langsam.
Du fährst, du sitzt am Lenkrad, wie schnell du fährst ist alleine deine Sache. Solange du dich an die Verkehrsregeln hältst hat dein Vater nichts zu meckern, dafür ist begleitetes Fahren nämlich da: Fahrpraxis unter Aufsicht ohne Stress.
Autobahn bedeutet nicht jeder macht so schnell er kann, auch wenn viele das meinen.
Ja klar.
Es kommt natürlich auf die Umstände drauf an.
Wer auf der Autobahn rechts Überholt wird ist zumindest meist auf der falschen Spur.
Und wer unbeabsichtigt rechts Überholt der sollte aufmerksamer fahren
Das Unnützeste, was man beim Autofahren braucht ist ein Beifahrer, der nur meckert. Man kann nach der Fahrt über Sinn oder Unsinn von Aktionen diskutieren, aber während der Fahrt schmälert es die Aufmerksamkeit. Im konkreten Fall sollte das Recht die Grundlage sein. Rechts überholen ist manchmal verboten. Ob zu schnell oder zu langsam hängt a) von der zul. Höchstgeschwindigkeit und b) von der Verkehrslage ab.
Verwechselst du rechts überholen mit rechts vorbei fahren?
Da gibt es nichts zu verwechseln - denn: wer ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeugt passiert, der überholt!
Ein Vorbeifahren gibt es nur bei freiwillig (also nicht verkehrsbedingt) haltenden oder parkenden Fahrzeugen!
Und in der Stadt bei zweispuriger Straße? Stimmt nicht ganz deine Aussage
Doch, stimmt auch! Nur darf innerorts dann rechts auch schneller als links gefahren werden (§ 7, Abs.3 StVO).
Ganz hilfreich: https://www.anwaltonline.com/verkehrsrecht/tipps/1761/ueberholen-im-strassenverkehr-regeln-ausnahmen-und-haftung
Oft prallen dann aber zwei Nicht-zulässig-Welten aufeinander : Links- oder Mittelspurschleicher und Rechtsüberholer. Was dann ?