Anzeige zurückgezogen - trotzdem Brief von Polizei?

5 Antworten

dass er die Anzeige zurückgezogen hat 

Niemand kann eine Anzeige zurückziehen. Das ist so gewollt, sonst könnte der Anzeigende leicht durch Einschüchterung zum Zurückziehen gezwungen werden.

Wer behauptet, er hätte das gemacht, der lügt. Ganz einfach. Entweder er hat gar nichts angezeigt, oder es wird ermittelt.

dass er die Anzeige zurückgezogen hat
Er hat sozusagen auf eine Anzeige verzichtet.

Ja was denn nun? Zwei völlig verschiedene Dinge. Auf eine Anzeige zu verzichten, ist nicht, einen Anzeige zurückzuziehen (was nicht möglich ist).

der Polizei etc. gesagt, dass er das Verfahren gegen mich einstellen will,

Völlig wurscht, was er der Polizei sagt, weil es nicht möglich ist.

POST VON DER POLIZEI bekommen sollte - was auch gestern der Fall war.

Siehst du? Warum hast du Post bekommen? Weil er die Anzeige nicht zurückziehen kann. Wenn in den Ermittlungen herauskommt, dass die Sache privat geregelt wurde, kann der Staatsanwalt von einer Verfolgung absehen, weil die (deine) Schuld gering ist. Muss aber nicht so laufen.

Du solltest bei einer Vernehmung sagen, dass alles geklärt ist, und dazu die Chatverläufe vorlegen.


Martinsky1987  06.11.2020, 14:33

Nein, er sollte einen Rechtsanwalt beauftragen und Akteneinsicht nehmen.

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Es kann nicht einfach jedes Verfahren auf Antrag des Geschädigten eingestellt werden. Wenn der Staatsanwalt ein öffentliches Interesse sieht dann kann das Verfahren voll durchgezogen werden.

Man kann keine Anzeige zurück ziehen - auch wenn das viele denken. Wenn die Polizei von einem strafbaren Delikt erfährt dann muss sie das auch verfolgen. Ohne wenn und aber. Wenn sich dann im Zuge der Ermittlung zeigt dass nichts war, dann wird das Verfahren eingestellt

Was man zurückziehen kann ist der "Strafantrag"


ZuumZuum  06.11.2020, 10:45

Man kann keine Anzeige zurück ziehen

Doch, das kann man, nämlich, wenn es sich uim sogenannte Antrragsdelikte handelt, z.B. Beleidigung § 185 StGB, Üble Nachrede § 186 StGB, Verleumdung § 187 StGB, Hausfriedensbruch § 123 StGB, um nur einige zu nennen.

Betrug § 263 StGB jedoch ist ein sogenanntes Offizialedelikt, d.h., nach Kenntnisnahme durch die Polizei muss ein Ermittlungsverfahren erfolgen, und die Entscheidung, ob das Verfahren eingestellt wird, obliegt nunmehr der Staatsanwaltschaft.

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Martinsky1987  06.11.2020, 10:53
@ZuumZuum

Unterscheide zwischen den absoluten und relativen Antragsdelikten.

Man kann nur den Strafantrag zurücknehmen und nicht die Anzeige

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Völlig normal, denn die angezeigte Straftat, Betrug § 263 StGB, ist kein Antragsdelikt, wo man eine Anzeige zurückziehen könnte, sondern ein Offzialdelikt, und muss von Amts wegen verfolgt werden. Über eine Rücknahme bzw. Einstellung entscheidet nicht mehr der Geschädigte, sondern der Staatsanwalt.

Ja, FALLS du Post bekommst, dann rufst du die Nummer an die in dem Schreiben steht und erklärst die Sachlage.