Anzeige zurückgezogen - trotzdem Brief von Polizei?
Moin!
Folgendes: Ich habe vor circa 1 Monat etwas bei Ebay-Kleinanzeigen verkauft, konnte das Produkt dann allerdings ewig lange nicht verwenden, da es zeitlich etc. bei mir einfach nicht ging. Das hat mir der Verkäufer auch erst geglaubt, doch nach 2-3 Tagen wurde er schon misstrauisch und hat mich somit angezeigt. 1 Tag später habe ich ihm dann das Geld zurücküberwiesen ( mit der Rückerstattung ((250€)) war er auch einverstanden ) - das heißt, wir haben es sozusagen im Guten geklärt. Er hat mir dann auch versichert, dass er die Anzeige zurückgezogen hat ( hat er auch!! ) - mit dem Grund, dass wir es wie gesagt im Guten geklärt haben. Er hat sozusagen auf eine Anzeige verzichtet. Das Ganze ist circa 3 Wochen her. Als er die Rückerstattung bekommen hat, hat er direkt seinem Anwalt/der Polizei etc. gesagt, dass er das Verfahren gegen mich einstellen will, da es wie gesagt geklärt ist. Er meinte auch noch, ich solle bei meiner Polizeistation ( weiß auch nicht genau, was er meinte) nochmal Bescheid geben, dass es geklärt ist und er auf eine Anzeige verzichtet, FALLS ICH POST VON DER POLIZEI bekommen sollte - was auch gestern der Fall war. Jetzt meine Frage. Wie soll ich weiter vorgehen? Die Polizeistation anrufen und die Situation schildern? 🙂 Habe echt Angst.
5 Antworten
dass er die Anzeige zurückgezogen hat
Niemand kann eine Anzeige zurückziehen. Das ist so gewollt, sonst könnte der Anzeigende leicht durch Einschüchterung zum Zurückziehen gezwungen werden.
Wer behauptet, er hätte das gemacht, der lügt. Ganz einfach. Entweder er hat gar nichts angezeigt, oder es wird ermittelt.
dass er die Anzeige zurückgezogen hat
Er hat sozusagen auf eine Anzeige verzichtet.
Ja was denn nun? Zwei völlig verschiedene Dinge. Auf eine Anzeige zu verzichten, ist nicht, einen Anzeige zurückzuziehen (was nicht möglich ist).
der Polizei etc. gesagt, dass er das Verfahren gegen mich einstellen will,
Völlig wurscht, was er der Polizei sagt, weil es nicht möglich ist.
POST VON DER POLIZEI bekommen sollte - was auch gestern der Fall war.
Siehst du? Warum hast du Post bekommen? Weil er die Anzeige nicht zurückziehen kann. Wenn in den Ermittlungen herauskommt, dass die Sache privat geregelt wurde, kann der Staatsanwalt von einer Verfolgung absehen, weil die (deine) Schuld gering ist. Muss aber nicht so laufen.
Du solltest bei einer Vernehmung sagen, dass alles geklärt ist, und dazu die Chatverläufe vorlegen.
Es kann nicht einfach jedes Verfahren auf Antrag des Geschädigten eingestellt werden. Wenn der Staatsanwalt ein öffentliches Interesse sieht dann kann das Verfahren voll durchgezogen werden.
Man kann keine Anzeige zurück ziehen - auch wenn das viele denken. Wenn die Polizei von einem strafbaren Delikt erfährt dann muss sie das auch verfolgen. Ohne wenn und aber. Wenn sich dann im Zuge der Ermittlung zeigt dass nichts war, dann wird das Verfahren eingestellt
Was man zurückziehen kann ist der "Strafantrag"
Man kann keine Anzeige zurück ziehen
Doch, das kann man, nämlich, wenn es sich uim sogenannte Antrragsdelikte handelt, z.B. Beleidigung § 185 StGB, Üble Nachrede § 186 StGB, Verleumdung § 187 StGB, Hausfriedensbruch § 123 StGB, um nur einige zu nennen.
Betrug § 263 StGB jedoch ist ein sogenanntes Offizialedelikt, d.h., nach Kenntnisnahme durch die Polizei muss ein Ermittlungsverfahren erfolgen, und die Entscheidung, ob das Verfahren eingestellt wird, obliegt nunmehr der Staatsanwaltschaft.
Unterscheide zwischen den absoluten und relativen Antragsdelikten.
Man kann nur den Strafantrag zurücknehmen und nicht die Anzeige
Den gibt es natürlich auch noch, aber ich wollte nicht überfordern.
Völlig normal, denn die angezeigte Straftat, Betrug § 263 StGB, ist kein Antragsdelikt, wo man eine Anzeige zurückziehen könnte, sondern ein Offzialdelikt, und muss von Amts wegen verfolgt werden. Über eine Rücknahme bzw. Einstellung entscheidet nicht mehr der Geschädigte, sondern der Staatsanwalt.
Ja, FALLS du Post bekommst, dann rufst du die Nummer an die in dem Schreiben steht und erklärst die Sachlage.
Nein, er sollte einen Rechtsanwalt beauftragen und Akteneinsicht nehmen.