Schonvermögen Pflegefall Immobilie?

4 Antworten

Das Haus ist in dem Fall zu verwertendes Vermögen, wenn das Einkommen zur Bezahlung der Heimkosten nicht ausreicht..

Je nach Höhe der Differenz könnte man überlegen, ob dies durch eine angemessene Miete des Kindes abgefangen werden könnte.

Alternativ könnte das Kind die Immobilie zum Verkehrswert erwerben.

Wenn beide Varianten nicht in Betracht kommen, Kind keinen Mietvertrag besitzt, ist der Betreuer Vermögensvorsorge gezwungen die Immobilie zu verkaufen und das Kind sollte sich bereits auf Wohnungssuche begeben.

Ja, bei uns gab es einen Prozess gegen einen Sozialhilfeempfänger, der seine Mutter in ein osteuropäisches Billigheim abgeschoben hatte, um in deren Haus weiter kostenfrei leben zu können.

Dem Mann wurde die Betreuung der Mutter entzogen, die Mutter wurde wieder nach Deutschland geholt und die Kosten mit dem Haus verrechnet.

Ja, dann ist es natürlich keine selbst genutzte Immobilie mehr.